15% Regel
Verfasst: 18. Jul 2019, 17:53
Nach Anschaffung einer Immobilie dürfen Instandhaltungs-/Modernisierungskosten in den ersten drei Jahren die Grenze von 15% der AK des Gebäudes nicht überschreiten, da sie sonst nicht sofort abgezogen werden dürfen.
Nun zu meinen Fragen:
- Zählt hier die Summe der AK + ANK oder die Summe der AK + ANK + anschaffungsnahe HK, auf die die 15% Regel anzuwenden ist?
- Oder andersherum gefragt: Dürfen nur die Erhaltungsaufwendungen oder die Summe aus Erhaltungsaufwendungen und anschaffungsnahe HK die 15% nicht übersteigen?
- Gelten hier die Netto oder Brutto Beträge?
Weiß das Jemand?
Vielen lieben Dank für Eure Antworten im Voraus.
Nun zu meinen Fragen:
- Zählt hier die Summe der AK + ANK oder die Summe der AK + ANK + anschaffungsnahe HK, auf die die 15% Regel anzuwenden ist?
- Oder andersherum gefragt: Dürfen nur die Erhaltungsaufwendungen oder die Summe aus Erhaltungsaufwendungen und anschaffungsnahe HK die 15% nicht übersteigen?
- Gelten hier die Netto oder Brutto Beträge?
Weiß das Jemand?
Vielen lieben Dank für Eure Antworten im Voraus.