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Feststellungserklärung und Wohnrecht

Verfasst: 6. Jul 2019, 23:25
von Caramba
Mein Vater hat mir im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge ein vermietetes Zweifamilienhaus überschrieben. Für die Wohnung im Erdgeschoss hat er sich jedoch ein dingliches Wohnungsrecht zurückbehalten. Die Übertragung der Ausübung des Wohnungsrecht wurde im Überlassungsvertrag von mir ausdrücklich gestatten, d.h. mein Vater darf diese Wohnung also auch vermieten. Und dies wird nun auch so umgesetzt. Konkret fungiere ich nun als Vermieter der einen Wohnung im OG und mein Vater als Vermieter der anderen Wohnung im EG. Jeder hat also einen „eigenen“ Mieter und behält die entsprechenden Mieteinnahmen für sich. Soweit so gut.
Nun ist mir aber nicht klar, ob wir durch dieses Konstrukt nun in Zukunft eine Feststellungserklärung für die Mieteinkünfte und Ausgaben benötigen (ähnlich wie bei einer Erbengemeinschaft) oder nicht? Momentan gehe ich eigentlich noch davon aus, dass dies nicht notwendig ist und ich meine eigenen Mieteinnahmen und Ausgaben unabhängig von meinem Vater ganz normal in der Anlage V erfassen kann.
Liege ich hier richtig mit meiner Annahme? Vielen Dank für alle Antworten!
Gruß Caramba

Re: Feststellungserklärung und Wohnrecht

Verfasst: 7. Jul 2019, 10:50
von schlauelia
versuchen Sie es einfach. Bin gespannt, ob das FA dieses so durchgehen lässt! Ansonsten kann man die Feststellungserklärung nachreichen!

Auch Ihr Vater muss dies so machen - schade nur, dass er keine AfA hat!

Lia