für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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drago
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für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien

Beitrag von drago »

Hallo liebe Leute,

Hintergrund: Meine Eltern, Bruder und ich haben haben zu je 1/3 ein Bebauungsgrundstück gekauft. Darauf soll ein Doppelhaus errichtet werden. Eine Hälfte für meinen Bruder (Eigennutzung), eine Hälfte für mich (Vermietung). Alle 3 Parteien haben einen gleich großen Kredit aufgenommen. Meine Eltern fungieren jedoch nur als Geldgeber (ein Geschenk an die Kinder). Das heißt mein Bruder trägt auch nur seinen Kredit ab und ich meinen. Die Mieteinnahmen von "meiner" Hälfte sollen vollständig mir zustehen.

Ist für die spätere Abschreibung der Rechnungsempfänger z.B. vom Bauunternehmer, Elektriker, usw. relevant oder reichen die Kontoauszüge zum Nachweis der Bezahlung? Müssen die Rechnungen ansonsten auf 3 bzw. 2 aufgeteilt und adressiert werden?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
schlauelia
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Re: für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien

Beitrag von schlauelia »

nein, es gibt nun eine GbR, für die alles zusammen erstellt und später die steuerlichen Erfassungen gesondert gemacht werden müssen.

Lia
drago
Beiträge: 8
Registriert: 1. Jul 2019, 10:11

Re: für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien

Beitrag von drago »

Aber wir haben uns gar nicht bewusst zu einer GbR zusammengeschlossen?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien

Beitrag von schlauelia »

das braucht nichts Bewusstes!

Die Tatsache, dass Sie gemeinsam kaufen und sogar bauen wollen, ist rechtlich eine GbR/Grundstücksgemeinschaft, für die dann später auch steuerlich alles zusammen gemacht werden muss. Besonders, da Sie ja auch "Ihren Anteil" vermieten wollen. Auch hier könnte dann ein Teilung gemacht werden - z.B. 3 Eigentumswohnungen, die dann jeder Eigentümer gesondert verwaltet, nutzt und abrechnet ( Eigennutzung ist ohne steuerliche Wirkung - bisher geltendes Recht) Aber Sie wollen doch auch für Ihre vermietet Wohnung einen Betrag haben, von dem die Abschreibung errechnet wird, die dann die Mieteinnahmen steuerlich senkt...

Tipp: gehen Sie zu einem Steuerberater und oder Fachanwalt...!

Lia
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien

Beitrag von taxpert »

schlauelia hat geschrieben:Tipp: gehen Sie zu einem Steuerberater
... und zwar möglichst bald, bevor weitere Verträge unterschrieben werden!

Allein schon das ...
drago hat geschrieben: Meine Eltern, Bruder und ich haben haben zu je 1/3 ein Bebauungsgrundstück gekauft.
... birgt zivilrechtlich einiges Problempotenzial, denn so wie das hier steht, sind die Eltern offenbar im Grundbuch eingetragen.
drago hat geschrieben:Darauf soll ein Doppelhaus errichtet werden.
Was dann natürlich bereits zivilrechtlich zu einem Drittel den Eltern gehört, egal, wer die Herstellungskosten getragen hat.
drago hat geschrieben: Meine Eltern fungieren jedoch nur als Geldgeber (ein Geschenk an die Kinder).
Nicht wenn sie im Grundbuch stehen! Wenn sie nicht im Grundbuch stehen, wurde die Schenkung notariell gemacht? Wenn nicht, wurde sie dem zuständigen FA angezeigt, §30 ErbStG?

Hier wäre verdammt viel steuerliches Gestaltungspotenzial drin gewesen!


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drago
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Re: für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien

Beitrag von drago »

Ja die Eltern sind ebenfalls im Grundbuch eingetragen. Dass das spätere Doppelhaus auch jeder Partei zu je 1/3 gehört ist uns bewusst.
Wenn ich richtig informiert bin, gelten dann auch alle 3 Parteien als Vermieter, auch wenn ich/wir nur 1 Haushälfte Vermieten?

Wie hätte denn besser steuerliches Konstrukt aussehen können?
taxpert
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Re: für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien

Beitrag von taxpert »

drago hat geschrieben: 3. Jul 2019, 14:47 Wenn ich richtig informiert bin, gelten dann auch alle 3 Parteien als Vermieter, auch wenn ich/wir nur 1 Haushälfte Vermieten?
Wenn Du im Mietvertrag stehst und Dir auch tatsächlich die Mieten vollständig zufließen, dann bist Du allein Vermieter aus steuerlicher Sicht! Egal wemm die Immo insgesamt gehört!

Die gehört aber nur ein Drittel der vermieteten DHH, weshalb Du z.B. auch nur ein Drittel der AfA als Wk bekommst! Dein Kredit wurde für das gesamte Objekt aufgenommen. Da aber nur für eine DHH Einkünfte erzeilt werden, kannst Du auch nur die Hälfte der Schuldzinsen als Wk geltend machen! Usw., usw. ...
drago hat geschrieben: 3. Jul 2019, 14:47Wie hätte denn besser steuerliches Konstrukt aussehen können?
Erstens wäre das Steuerberatung, die ein Forum nicht leisten kann und darf!

Und zweiten dürfte das Kind bereits lange in den Brunnen gefallen sein, da der Sachverhalt in großen teilen bereits verwirklicht ist und aus steuerlicher Sicht nicht rückwirkend geänder werden kann!

taxpert
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drago
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Re: für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien

Beitrag von drago »

Vielen Dank für die Antworten.
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