für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien
für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien
Hallo liebe Leute,
Hintergrund: Meine Eltern, Bruder und ich haben haben zu je 1/3 ein Bebauungsgrundstück gekauft. Darauf soll ein Doppelhaus errichtet werden. Eine Hälfte für meinen Bruder (Eigennutzung), eine Hälfte für mich (Vermietung). Alle 3 Parteien haben einen gleich großen Kredit aufgenommen. Meine Eltern fungieren jedoch nur als Geldgeber (ein Geschenk an die Kinder). Das heißt mein Bruder trägt auch nur seinen Kredit ab und ich meinen. Die Mieteinnahmen von "meiner" Hälfte sollen vollständig mir zustehen.
Ist für die spätere Abschreibung der Rechnungsempfänger z.B. vom Bauunternehmer, Elektriker, usw. relevant oder reichen die Kontoauszüge zum Nachweis der Bezahlung? Müssen die Rechnungen ansonsten auf 3 bzw. 2 aufgeteilt und adressiert werden?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Hintergrund: Meine Eltern, Bruder und ich haben haben zu je 1/3 ein Bebauungsgrundstück gekauft. Darauf soll ein Doppelhaus errichtet werden. Eine Hälfte für meinen Bruder (Eigennutzung), eine Hälfte für mich (Vermietung). Alle 3 Parteien haben einen gleich großen Kredit aufgenommen. Meine Eltern fungieren jedoch nur als Geldgeber (ein Geschenk an die Kinder). Das heißt mein Bruder trägt auch nur seinen Kredit ab und ich meinen. Die Mieteinnahmen von "meiner" Hälfte sollen vollständig mir zustehen.
Ist für die spätere Abschreibung der Rechnungsempfänger z.B. vom Bauunternehmer, Elektriker, usw. relevant oder reichen die Kontoauszüge zum Nachweis der Bezahlung? Müssen die Rechnungen ansonsten auf 3 bzw. 2 aufgeteilt und adressiert werden?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
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- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien
nein, es gibt nun eine GbR, für die alles zusammen erstellt und später die steuerlichen Erfassungen gesondert gemacht werden müssen.
Lia
Lia
Re: für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien
Aber wir haben uns gar nicht bewusst zu einer GbR zusammengeschlossen?
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- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien
das braucht nichts Bewusstes!
Die Tatsache, dass Sie gemeinsam kaufen und sogar bauen wollen, ist rechtlich eine GbR/Grundstücksgemeinschaft, für die dann später auch steuerlich alles zusammen gemacht werden muss. Besonders, da Sie ja auch "Ihren Anteil" vermieten wollen. Auch hier könnte dann ein Teilung gemacht werden - z.B. 3 Eigentumswohnungen, die dann jeder Eigentümer gesondert verwaltet, nutzt und abrechnet ( Eigennutzung ist ohne steuerliche Wirkung - bisher geltendes Recht) Aber Sie wollen doch auch für Ihre vermietet Wohnung einen Betrag haben, von dem die Abschreibung errechnet wird, die dann die Mieteinnahmen steuerlich senkt...
Tipp: gehen Sie zu einem Steuerberater und oder Fachanwalt...!
Lia
Die Tatsache, dass Sie gemeinsam kaufen und sogar bauen wollen, ist rechtlich eine GbR/Grundstücksgemeinschaft, für die dann später auch steuerlich alles zusammen gemacht werden muss. Besonders, da Sie ja auch "Ihren Anteil" vermieten wollen. Auch hier könnte dann ein Teilung gemacht werden - z.B. 3 Eigentumswohnungen, die dann jeder Eigentümer gesondert verwaltet, nutzt und abrechnet ( Eigennutzung ist ohne steuerliche Wirkung - bisher geltendes Recht) Aber Sie wollen doch auch für Ihre vermietet Wohnung einen Betrag haben, von dem die Abschreibung errechnet wird, die dann die Mieteinnahmen steuerlich senkt...
Tipp: gehen Sie zu einem Steuerberater und oder Fachanwalt...!
Lia
Re: für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien
... und zwar möglichst bald, bevor weitere Verträge unterschrieben werden!schlauelia hat geschrieben:Tipp: gehen Sie zu einem Steuerberater
Allein schon das ...
... birgt zivilrechtlich einiges Problempotenzial, denn so wie das hier steht, sind die Eltern offenbar im Grundbuch eingetragen.drago hat geschrieben: Meine Eltern, Bruder und ich haben haben zu je 1/3 ein Bebauungsgrundstück gekauft.
Was dann natürlich bereits zivilrechtlich zu einem Drittel den Eltern gehört, egal, wer die Herstellungskosten getragen hat.drago hat geschrieben:Darauf soll ein Doppelhaus errichtet werden.
Nicht wenn sie im Grundbuch stehen! Wenn sie nicht im Grundbuch stehen, wurde die Schenkung notariell gemacht? Wenn nicht, wurde sie dem zuständigen FA angezeigt, §30 ErbStG?drago hat geschrieben: Meine Eltern fungieren jedoch nur als Geldgeber (ein Geschenk an die Kinder).
Hier wäre verdammt viel steuerliches Gestaltungspotenzial drin gewesen!
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien
Ja die Eltern sind ebenfalls im Grundbuch eingetragen. Dass das spätere Doppelhaus auch jeder Partei zu je 1/3 gehört ist uns bewusst.
Wenn ich richtig informiert bin, gelten dann auch alle 3 Parteien als Vermieter, auch wenn ich/wir nur 1 Haushälfte Vermieten?
Wie hätte denn besser steuerliches Konstrukt aussehen können?
Wenn ich richtig informiert bin, gelten dann auch alle 3 Parteien als Vermieter, auch wenn ich/wir nur 1 Haushälfte Vermieten?
Wie hätte denn besser steuerliches Konstrukt aussehen können?
Re: für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien
Wenn Du im Mietvertrag stehst und Dir auch tatsächlich die Mieten vollständig zufließen, dann bist Du allein Vermieter aus steuerlicher Sicht! Egal wemm die Immo insgesamt gehört!
Die gehört aber nur ein Drittel der vermieteten DHH, weshalb Du z.B. auch nur ein Drittel der AfA als Wk bekommst! Dein Kredit wurde für das gesamte Objekt aufgenommen. Da aber nur für eine DHH Einkünfte erzeilt werden, kannst Du auch nur die Hälfte der Schuldzinsen als Wk geltend machen! Usw., usw. ...
Erstens wäre das Steuerberatung, die ein Forum nicht leisten kann und darf!
Und zweiten dürfte das Kind bereits lange in den Brunnen gefallen sein, da der Sachverhalt in großen teilen bereits verwirklicht ist und aus steuerlicher Sicht nicht rückwirkend geänder werden kann!
taxpert
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Re: für Abschreibung: Rechnungsempfänger bei 3 Parteien
Vielen Dank für die Antworten.