Abschreibung des Inventars einer möbliert vermieteten Wohnung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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agostinho
Beiträge: 2
Registriert: 4. Jun 2019, 13:15

Abschreibung des Inventars einer möbliert vermieteten Wohnung

Beitrag von agostinho »

Hallo zusammen,

wir haben Anfang 2018 eine Wohnung gekauft, die möbliert vermietet war. Sämtliche Einrichtungsgegenstände (Küche,Fernseher, Staubsauger, Möbel, Geschirr, etc.) wurden mitverkauft und im Kaufvertrag mit als Summe 10.000€ angegeben.

Da wir den Mietvertrag übernommen haben und die Wohnung in 2018 weiter möbliert vermietet haben, möchte ich nun gerne auch das Inventar der Wohnung in der Steuererklärung abschreiben, denn es verliert durch den Gebrauch ja ständig an Wert. Ich weiß, dass Gegenstände unter 800€ sofort komplett abgeschrieben werden können, Gegenstände über 800€ je nach Kategorie (Möbel, etc.) über einige Jahre hinweg abgeschrieben werden müssen. Nun liegt mir aber zu den wenigsten Dingen ein Kaufbeleg vor, sodass ich die Kosten nur schätzen kann. Auf der anderen Seite kann ich ja wohl auch nicht sämtliche Gabeln, Teppiche, Lampen, etc. einzeln aufführen. Ist es zulässig, z.B. einfach die 10.000€ zu nehmen, die notariell ja so festgehalten wurden, und diese z.B. mit der Kategorie "Möbel" über 10 Jahre abzuschreiben? Wie würdet ihr hier vorgehen?

Vielen Dank für eure Mithilfe!

Florian
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Abschreibung des Inventars einer möbliert vermieteten Wohnung

Beitrag von schlauelia »

es gibt keine Auflistung der Gegenstände mit Werten und Summe 10.000,--?? Ungewöhnlich und es wird schwer sein, diese Beträge dann auch richtig in die Ausgaben zu bringen. Liste nachholbar? Verteilung auf 10 Jahre ist mE die steuerlich schlechteste Lösung, aber machbar, wenn man es sich einfach machen will. Ob FA dies anerkennt, bleibt abzuwarten.

Für welchen Betrag haben Sie Grunderwerbsteuer gezahlt? Wurden vom Betrag 10.000,-- rausgerechnet?

Lia
agostinho
Beiträge: 2
Registriert: 4. Jun 2019, 13:15

Re: Abschreibung des Inventars einer möbliert vermieteten Wohnung

Beitrag von agostinho »

Hallo Lia,

danke für die Antwort! Doch, es gibt eine Aufstellung der Gegenstände (als Inventarliste zum Kaufvertrag), allerdings ohne Werte dahinter. Natürlich kann ich grobe Werte schätzen bzw. habe ich auch bei den größeren Gegenständen wie Waschmaschine/Küche Rechnungen bekommen. Die Dinge wurden aber natürlich schon vor drei Jahren gekauft, als die Wohnung vom Vorbesitzer erstmalig eingerichtet wurde.

Bei der Berechnung der Grundsteuer wurden die 10.000€ vom Kaufpreis abgezogen.
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