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Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?

Verfasst: 30. Mai 2019, 14:54
von Darius85
Hallo,

angenommen jemand hätte ein Zweifamilienhaus mit Grundstück erwerbenund würde nach einigen Jahren das Erdgeschoss vermieten.

Könnte er denn vollen Betrag für die Absetzung für Abnutzung am Gebäude auf die Mieteinnahmen anrechnen, also die vollen 2% des Gesamtbetrag?

Falls nicht wie wäre der Teilbetrag zu ermitteln der für die vermietete Erdgeschosswohnung angesetzt werden könnte?

Gruß

Darius

Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?

Verfasst: 30. Mai 2019, 17:32
von Severina
Für die selbstgenutzte oder leerstehende* Wohnung gibt es keine AfA, aufgeteilt wird nach Nutzfläche.

*es sei denn sie steht nur vorübergehend zwischen zwei Mietverhältnissen leer bzw. Vermietungsabsicht liegt (beweisbar) vor.

Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?

Verfasst: 30. Mai 2019, 18:15
von taxpert
Und nur zur Sicherheit:
Darius85 hat geschrieben:also die vollen 2% des Gesamtbetrag
... soweit der Kaufpreis auf das gebäude und nicht auf den grund und Boden entfällt!

taxpert

Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?

Verfasst: 30. Mai 2019, 22:54
von Darius85
Und nach welchem Schlüssel oder welcher Regel wären Wohnfläche, Nutzfläche sowie Grund und Boden um das Haus zu trennen, also wie wäre der Bertrag für die vermietete Wohnung zu ermitteln?

Ist dies nicht gesetzlich klar geregelt?

Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?

Verfasst: 30. Mai 2019, 23:14
von Severina
Was nur das Gebäude betrifft, ist die einfachste Methode die Aufteilung nach Wohnfläche, zulässig ist auch die Aufteilung nach Nutzfläche (also mit Nebenräumen wie Keller und Waschküche).

Für die Aufteilung des Kaufpreises auf das Gebäude bzw, den Grund und Boden gibt es ein Berechnungstool, läßt sich leicht ergoogeln.

Im Gesetz steht das nicht, sondern in den EStR (21.1).Warum eigentlich der latent aggressive Unterton?

Re: Anschaffungskosten voll ansetzbar obwohl nur Teil von Objekt vermietet?

Verfasst: 30. Mai 2019, 23:52
von Darius85
wenn ein latent aggresiver unterton festgestellt wurde dann liegt ein missverständnis vor ;-)

danke für die hilfe !