Vermietung an nahe Angehörige - 66% Regelung & Mietspiegel
Verfasst: 30. Mai 2019, 10:03
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die Möglichkeit hier eine Frage stellen zu können.
Ich vermiete eine Immobilie/Einfamilienhaus an meine Eltern - seit einigen Jahren schon. Die Lohnsteuer hat immer ein Steuerberater gemacht. Dieses Jahr habe ich es selbst versucht.
Leider habe ich die Mieteinnahmen falsch (zu gering) angegeben. So das die 66% Regel um 4% unterschritten wird. Überwiesen wurde jedoch mehr. Ich hatte die Einnahmen lt. Steuererklärung vom letzten Jahr genommen, aber die vereinnahmte Umlage nur teilweise berücksichtigt.
Das FA hat mit jetzt einen Brief geschickt, in die Ermittlung der Engeltkichkeitsquote beiliegt.
Da gibt das Finanzamt einen um 0,20 Euro höheren qm Preis lt. Mietspiegel an. Mit dem vom FA gerechneten Preis nach Mietspiegel komme ich mit den geleisteten Zahlungen nach Kontoauszug und Mietvertrag auch nicht auf die 66%, es sind dann 65,45%
Der Steuerberater hatte in den Jahren zuvor immer mit dem qm Preis vom Mietspiegel um 20cent geringer gerechnet. Mit dem geringen qm-Preis und den Zahlungen lt. Mietvertrag komme ich über die 66%.
Meine Frage nun.
Was soll ich am besten tun um dies beim FA richtig zu stellen? Oder sollte ich hier doch wieder zum Stb.?
Ich habe von wohnpreis.de den Marktmietspiegel ausgedruckt, welcher mit unserer Rechenweise passt. (Meines Wissens nach gibt es für den Ort keinen Mietspiegel/andere Webseiten geben jedoch deutlich höhere Mietspiegel an)
Dann habe ich die Kontoauszüge ausgedruckt, auf denen die Zahlungen zu sehen sind.
Oder reicht es, diese Unterlagen an das Finanzamt zu senden und sich für die falschen Zahlen zu entschuldigen?
Ich hoffe ich habe es verständlich geschrieben.
Vielen Dank für jegliche Antwort.
vielen Dank für die Möglichkeit hier eine Frage stellen zu können.
Ich vermiete eine Immobilie/Einfamilienhaus an meine Eltern - seit einigen Jahren schon. Die Lohnsteuer hat immer ein Steuerberater gemacht. Dieses Jahr habe ich es selbst versucht.
Leider habe ich die Mieteinnahmen falsch (zu gering) angegeben. So das die 66% Regel um 4% unterschritten wird. Überwiesen wurde jedoch mehr. Ich hatte die Einnahmen lt. Steuererklärung vom letzten Jahr genommen, aber die vereinnahmte Umlage nur teilweise berücksichtigt.
Das FA hat mit jetzt einen Brief geschickt, in die Ermittlung der Engeltkichkeitsquote beiliegt.
Da gibt das Finanzamt einen um 0,20 Euro höheren qm Preis lt. Mietspiegel an. Mit dem vom FA gerechneten Preis nach Mietspiegel komme ich mit den geleisteten Zahlungen nach Kontoauszug und Mietvertrag auch nicht auf die 66%, es sind dann 65,45%
Der Steuerberater hatte in den Jahren zuvor immer mit dem qm Preis vom Mietspiegel um 20cent geringer gerechnet. Mit dem geringen qm-Preis und den Zahlungen lt. Mietvertrag komme ich über die 66%.
Meine Frage nun.
Was soll ich am besten tun um dies beim FA richtig zu stellen? Oder sollte ich hier doch wieder zum Stb.?
Ich habe von wohnpreis.de den Marktmietspiegel ausgedruckt, welcher mit unserer Rechenweise passt. (Meines Wissens nach gibt es für den Ort keinen Mietspiegel/andere Webseiten geben jedoch deutlich höhere Mietspiegel an)
Dann habe ich die Kontoauszüge ausgedruckt, auf denen die Zahlungen zu sehen sind.
Oder reicht es, diese Unterlagen an das Finanzamt zu senden und sich für die falschen Zahlen zu entschuldigen?
Ich hoffe ich habe es verständlich geschrieben.
Vielen Dank für jegliche Antwort.