Hallo!
Ich versuche mich kurz zu fassen und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Dafür wäre ich sehr dankbar. Ich vermiete seit nunmehr 6 Jahren meine Eigentumswohnung an meine Schwester. Die Mietkosten haben sich in dieser Zeit niemals geändert, sie erschienen mir angemessen und es gab auch niemals eine Beanstandung seitens des Finanzamtes. Mit meinem Steuerbescheid für das Jahr 2017, der zunächst ebenfalls ohne Beanstandung ausfiel, wurde dieser Bescheid hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geändert/revidiert, was zur Folge hatte, dass ich plötzlich knapp 2000,-- nachzahlen musste. Als Grund wurde angegeben, dass bei der Ermittlung der Entgeltquote herauskam, dass der Mietzins lediglich zu 60,64% der ortsüblichen Miete entspricht und somit denkbar knapp unter den erforderlichen 66 % liegt (diese Regelung war mir bis dahin allerdings völlig unbekannt, auch mein Steuerprogramm hat mich hierauf nicht hingewiesen). Zähneknirschend habe ich dies akzeptiert und nachgezahlt, stehe nun aber vor folgendem Problem:
Der Mietvertrag und die von mir verlangte Miete für das Jahr 2018 blieben natürlich unverändert, da ich ja keine Ahnung hatte, dass die Miete zu niedrig angesetzt habe. Erst für das Jahr 2019 habe ich dann die Miete angepasst (also erhöht, um die 66%-Regel zu erfüllen). Gibt es nun irgendeine Möglichkeit, einer erneuten Nachzahlung für das Jahr 2018 zu entgehen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig, als erneut mit einer hohen Nachzahlung rechnen zu müssen? Denn nachträglich kann ich die Mietkosten bzw. Mieteinnahmen ja für das Jahr 2018 nicht mehr anpassen. Wer hat eine Idee? Ich hoffe, dass ich das Problem verständlich schildern konnte!
Vielen Dank im Voraus!
Vermietung an Familienmitglieder
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Re: Vermietung an Familienmitglieder
um viele Miete monatlich für 2018 geht es?
Sie hätten in 2018 die Miete 2018 erhöhen können und auch bar erhalten haben?
Sie hätten in 2018 die Miete 2018 erhöhen können und auch bar erhalten haben?
Re: Vermietung an Familienmitglieder
Die Miete konnte ich für 2018 nicht erhöhen, weil ich erst Anfang 2019 erfahren habe, dass die Miete unterhalb der geforderten 66% liegt. Und "bar erhalten": Will das Finanzamt keine schriftlichen Nachweise sehen? Ich kann doch nicht einfach sagen, dass ich die Miete bar erhalten habe, oder?
Re: Vermietung an Familienmitglieder
Hm...na das war ja bisher nicht gerade ergiebig. Hat sonst vielleicht noch jemand einen Tipp für mich?
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Re: Vermietung an Familienmitglieder
da gibt es keine legalen Tipps - wird wohl dann auch für 2018 anders behandelt - ähnlich wie 2017. Evtl. mal zu einem Stb vor Ort? Und/oder Überprüfung der vom FA
angenommenen ortsüblichen Miete?
angenommenen ortsüblichen Miete?