Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum korrekten Ansatz der Werbungskosten:
Für Strom und Wasser liegt für das Kalenderjahr 18 eine Jahresabrechnung des Versorgers aus Aug. 18 vor, die mit einer Nachzahlung schließt.
Wie werden korrekt die Kosten für die Anlage V ermittelt?
A) Rechnungsbetrag (das was wirtschaftlich dem Jahr zuzuordnen wäre) oder
B) Summe der Abschlagszahlungen in 18 getätigt+Nachzahlung?
Hab eine weitere Frage. Diese betrifft die Heizungswartung.
Normale Werbungskosten oder Erhaltungsaufwand?
Vorab Danke für eure Hilfe