Feststellungserklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
lukasg997
Beiträge: 5
Registriert: 26. Apr 2019, 14:22

Feststellungserklärung

Beitrag von lukasg997 »

Guten Tag,

ich vermiete mit meiner Freundin eine Immobilie. Wenn ich nun in Zeile 23-24 in Anlage V 50% angebe, verlangt das Programm einen Eintrag unter Ehepartner.
Wir sind aber nicht verheiratet. Jetzt habe ich schon in diesem Forum herausgefunden, dass ich eine Feststellungserklärung abgeben muss.

Wie sieht dies aber in der Praxis aus?

Gebe ich diese vor oder mit meiner Steuererklärung ab?
Trage ich nun 100% ein, da ich bei 50 % ja zwingend einen Ehepartner/ Lebenspartner eintragen muss?
Woher bekomme ich diese Feststellungserklärung?

Vielen Dank im Vorraus
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Feststellungserklärung

Beitrag von taxpert »

lukasg997 hat geschrieben:Woher bekomme ich diese Feststellungserklärung?
In Papierform beim FA, als download im Internet, oder gleich über Elster.de online machen.
lukasg997 hat geschrieben:Wie sieht dies aber in der Praxis aus?
Einer "normalen" Steuererklärung nicht unähnlich! Im "Mantelbogen" geben sie alle Angaben zu den Beteiligten ein (Z.B. Name, StNr., Höhe der Beteiligung, etc.). Zusätzlich muss eine ganz normale Anlage V ausgefüllt werden.
lukasg997 hat geschrieben:Gebe ich diese vor oder mit meiner Steuererklärung ab?
Da die Gemeinschaft ein eigenes Steuerrechtssubjekt ist, hat diese Erklärung zunächst nichts mit ihrer persönlichen Steuererklärug zu tun! Etwaige Verluste würden jedoch zunächst nicht angesetzt, solange keine entsprechende Mitteilung von der Veranlagungsstelle der Gemeinschaft vorliegt. Eine Änderung erfolgt immer von Amts wegen, §175 Abs.1 Satz 1 Nr.1 AO i.V.m §171 Abs.10 AO, so dass es bei zunächst fehlendem Ansatz keines Einspruchs bedarf!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
lukasg997
Beiträge: 5
Registriert: 26. Apr 2019, 14:22

Re: Feststellungserklärung

Beitrag von lukasg997 »

das heißt, ich fülle die Feststellungserklärung inkl. Anlage V aus, lasse dieses Anlage V dann bei meiner eigentlichen Steuererklärung für diese Immobilie dann weg?

Was trage ich dann bei Bezeichnung der Gesellschaft ein? Wir sind wie gesagt nicht verheiratet oä, sind wir damit eine Kostengesellschaft? (Zeile 15)

Zeile 31+32 wäre jeweils "1"

Zeile 33 "Sind beigefügt"

Zeile 34 ???

Zeile 37 ???

Zeile 38 "ja"

Zeile 39+40 bleibt frei

und die Feststellungserklärung geben dann logischerweise beide Partner ab?


ich entschuldige schon mal mein Unwissen, ich wusste nicht, dass der Unterschied bei einer Immobilie als Alleineigentümer und bei geteiltem Eigentum so ein komplizierter ist.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Feststellungserklärung

Beitrag von Severina »

Sie füllen die Anlage V zu Ihrer Einkommensteuererklärung auch aus - da gibt es extra Zeilen für (25). Wenn Sie es nicht tun, wird Ihre Steuersoftware die Steuer nicht richtig berechnen können (Das Finanzamt aber schon, spätestens, wenn der Feststellungsbescheid vorliegt, werden die darin ausgewiesenen Einkünfte Ihrer Steuererklärung beigestellt).
lukasg997
Beiträge: 5
Registriert: 26. Apr 2019, 14:22

Re: Feststellungserklärung

Beitrag von lukasg997 »

Ok das habe ich verstanden, vielen Dank.

Ich würde mich freuen wenn mir auch noch bei der Festellungserklärung geholfen wird, bzw. bei meinen gestellten Fragen im vorherigen Beitrag.
Denn auch in der Anlage V weiß ich leider nicht was meine Freundin und ich "rechtlich" sind. Wenn ich hier meine Freundin als Person B angebe, will das Programm, dass ich meinen Familienstand etc angebe und geht automatisch von einer Zusammenveranlagung aus.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Feststellungserklärung

Beitrag von Severina »

Sie füllen die Anlage aus wie eine Einzelperson. In der Anlage FB geben Sie die Daten der Beteiligten an, in der Anlage FE 1 werden die ermittelten Einkünfte auf die Beteiligten verteilt.
lukasg997
Beiträge: 5
Registriert: 26. Apr 2019, 14:22

Re: Feststellungserklärung

Beitrag von lukasg997 »

Heißt ich benötige die Anlage FB + Anlage FE 1 + die Festellungserklärung (ESt 1 B) ?

oder ersetzt die Anlage FE 1 die Festellungserklärung (ESt 1 B)?

Lg
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Feststellungserklärung

Beitrag von Severina »

lukasg997 hat geschrieben: Heißt ich benötige die Anlage FB + Anlage FE 1 + die Festellungserklärung (ESt 1 B) ?
ja, und die Anlage V.
Antworten