Wieviel darf man monatlich ohne Angabe hinzuverdienen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ICE-T
Beiträge: 2
Registriert: 8. Aug 2010, 21:30

Wieviel darf man monatlich ohne Angabe hinzuverdienen?

Beitrag von ICE-T »

hallo,
ich wohne zwar im haus meiner mutter und meiner großeltern (RENTNER), habe jedoch im keller eine eigene wohnung und zahle meiner oma monatlich 200€.

da ich nun eine ausbildung anfange, wollte ich dies beim arbeitsamt angeben um eventuell BAB bzw wohngeld beantragen zu können.

nun ist meine frage, kann ich dies tun, ohne, dass meine großeltern ärger bekommen und eventuell nachzahlen müssen, oder haben sie einen monatlichen freibetrag, den sie nicht angeben müssen?

ich möchte halt nicht, dass ich BAB erhalte und meine großeltern dann bspw 5000 € nachzahlen müssen, weil sie es nie angegeben haben ...

wäre um rasche hilfe sehr dankbar
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Wieviel darf man monatlich ohne Angabe hinzuverdienen?

Beitrag von ruepel »

Hallo,
kann ich ohne nähere Angaben nicht viel zu sagen.
Hier mal allgemein ein paar Informationen:
Deine Oma bezieht wahrscheinlich Rente, fragt sich wie lange schon, dies ist wichtig um den Ertragsanteil der Rente berechnen zu können. Wenn schon seid vor 2005 ist der Ertragsanteil 50 %. Nächste Frage: gibt es zur Oma auch noch einen Opa und wenn ja, seid wann bezieht der Rente?
Mal eine Beispielrechnung
Oma hat eine jährliche Rente von 10.000 €. Davon Ertragsanteil 50 % = 5.000 € Abzuziehen sind die Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Haftpflichversicherung, etc.)ich sag mal ca. 1.000 €. Verbleiben 4.000 €. Angenommen es gibt keinen Opa, dann kämen noch die jährlichen Mieteinnahmen von Dir in Höhe von 12 x 200 = 2.400 € hinzu, wobei hier noch die anteiligen Werbekosten (Strom, Heizung, AfA, Instandhaltung, etc.) für die Kellerwohnung abzuziehen sind. Ich schätze mal 1.400 €, dann hat Deine Oma ca. 5.000 € im Jahr zu versteuerndes Einkommen. Die Tabelle hat für die festzusetzende ESt einen Eingangswert von ca. 8.000 € bei Alleinstehenden, also zahlt sie keine Einkommensteuer und könnte noch 3.000 € im Jahr verdienen ohne Einkommensteuerpflichtig zu werden.
A C H T U N G : Das sind alles nur Annahmen und sollte konkret berechnet werden. Dazu kommt, das ich nicht mal weis ob die Miete, die Du an Deine Oma zahlst ortsüblich ist oder zumindest mehr als 75 % der ortsüblichen Miete beträgt, nur dann ist die Vermietung überhaupt unter der Einkunftserzielungsabsicht einzuordnen. Es berechnet sich auch anders, wenn da noch ein Opa ist, der auch Rente bekommt.
Ohne exakte Angaben läßt sich das nicht berechnen.
Gruß
ICE-T
Beiträge: 2
Registriert: 8. Aug 2010, 21:30

Re: Wieviel darf man monatlich ohne Angabe hinzuverdienen?

Beitrag von ICE-T »

hallo ruepel

also meine oma ist baujahr 36 und mein opa baujahr 33.
beide bekommen ca 1000 € im monat überwiesen also 12.000 pro person im jahr.

die letzte steuer wurde vor ca 10 jahren gemacht ...

hoffe das hilft weiter

mfg
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Wieviel darf man monatlich ohne Angabe hinzuverdienen?

Beitrag von ruepel »

Hallo,

Also dies soll mal eine Annäherungsrechnung sein:

Opa 12000 + Oma 12000 macht 24000 Rente pro Wirtschaftsjahr davon Ertragsanteil 50 % = Einkünfte gemäß § 22 EStG pro Wirtschaftsjahr 12000 € plus Einkünfte aus Vermietung höchstens 12 x 200 = 2400 € pro Wirtschaftsjahr abzüglich der Werbekosten aus Vermietung (sind nicht bekannt) = Summe der Einkünfte 14400 € für die Eheleute abzüglich der Sonderausgabenpqauschale von 72 € abzüglich der Vorsorgeaufwendengen (Krankenversicherungen, Haftpflichtversicherungen, etc) geschätzt ca. 1500 € ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 12828 €. In der Splittingtabelle für Eheleute beginnt mit der Steuerfestsetzung bei mehr als ca. 16000 €, es ist also keine Einkommensteuer festzusetzen.

Nicht berücksichtigt dabei sind eventuelle Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, etc.) Wenn es da nichts gibt, können Opa und oma noch weitere ca. 3170 € pro Wirtschaftsjahr verdienen ohne Einkommensteuer zahlen zu müssen.

Bei den Einkünften aus Vermietung muß die Miete mehr als 75 % der ortsüblichen Miete sein, weil sonst die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.

Gruß
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