Instandsetzungkosten trotz Vermietungsabsicht - StB sagt: AfA, kein Sofortabzug

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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peterpanda
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Registriert: 18. Jan 2019, 16:23

Instandsetzungkosten trotz Vermietungsabsicht - StB sagt: AfA, kein Sofortabzug

Beitrag von peterpanda »

Hallo,

Vielen Dank für eure Meinung zu folgenden Fall:

- September 2017: Kauf MFH (6 Wohnungen), seit mehreren Jahren leerstehend, renovierungsbedürftig etc.
- Oktober-Dezember 2017: 3 Handwerkerrechnungen (>1000€ netto), Gas und Wasserleitung instand gesetzt da Wasser und Gas abgestellt werden und sonst keine Belieferung möglich gewesen wäre
- 2018: Renovierung des Hauses und Wohnungen. Reine Instandhaltungs/Erhaltungsmaßnahmen, keine Erweiterungen oder sonstiges. Wohnungen wäre nicht vermietbar (tlw. defekte Armaturen, Türen etc). Kosten insgesamt (mit den 1000€ aus 2017 immer noch unter der 15% Grenze). Weitere Werbungskosten (GWG, Wartungen etc: ca. 8k €).

Steuererklärung für 2017 wurde durch Steuerberater erste Dez 2018 eingereicht, leider hab ich folgendes im ersten Augenblick übersehen:

Der Steuerberater hat die 3 Handwerkerrechnungen für die Instandsetzung zusätzlich zu den Anschaffungskosten für das Gebäude (Gebäude, Notar, Grunderwerbsteuer etc) gerechnet. Die Begründung ist: „Sie könnten diese Kosten nur sofort absetzen wenn Sie vermietet hätten. Da es keine Vermietung gab, geht es nur über die AFA“

Auf Grund von einigen weiteren Unstimmigkeiten habe ich für die ’18er Steuererklärung vor dies selbst zu machen, dabei ergibt sich für mich folgendes:

1. Ist die Aussage vom Steuerberater korrekt? Nach Recherche gehe ich doch eigentlich davon aus, dass eine Vermietungsabsicht vorlag (Alle 6 Wohnungen wurden 2018 im Monatsabstand vermietet).
2. Falls der Steuerberater richtig lag, wie verhält es sich mit der 15% Grenze? Gelten jetzt nur Ausgaben in 2018 zur Zurechnung der 15% Grenze oder auch die 2017 Ausgaben?

Viele Grüße,
Peter
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