Hallo,
mir wurde in 2017 ein Grundstück geschenkt (Mutter). Auf diesem Grundstück habe ich ein Haus zur Vermietung errichtet. Nachdem der Übertragungsvertrag abgeschlossen war, habe ich mich sofort um die Finanzierung des Hausbaues gekümmert. Die Grundschuld ist im Grundbuch eingetragen. Der Maklervertrag zur Vermietung wurde unmittelbar nach Baugenehmigung abgeschlossen. Jetzt will mein Finanzamt die Notar- und Grundschuldkosten nicht in vollem Umfang anerkennen. Ein Mietvertrag besteht bereits ebenfalls.
Gibt es zu diesem speziellen fall schon Rechtsprechungen? lt. meinem Steuerprogramm können diese Kosten in voller Höhe geltend gemacht werden.
Wer kann hier helfen?
Es grüßt Neugieriger
Anteilige Berücksichtigung der Aufwendungen für Grundschuldeintragun u. Notarkosten
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