Hallo,
Folgende Situation:
-Ich habe eine Garage gekauft
-Ich erziele damit 120,- Euro per Monat Miete, NK 26 Euro per Monat
-Anschaffungswert 17.000 (gebrauchte Duplex)
Wie sind die Einnahmen zu versteuern und fahre ich besser wenn ich ein Kleingewerbe anmelde?
Wie kann ich die Abschreibung ansetzen?
Danke für die Hilfe im Voraus!
M
Vermietung Garage Steuer
Re: Vermietung Garage Steuer
Ich zitiere mich mal selbst:
Es werden nicht die Einnahmen versteuert, sondern die Einkünfte.
Einnahmen = Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlungen + (ab dem 2. Jahr) Nebenkostennachzahlungen ./. Nebenkostenerstattungen.
Werbungskosten = von Ihnen gezahlte Nebenkosten, Renovierung, Abschreibung (falls noch existent), ggf. Zinsen aus Darlehen für Anschaffungs- (falls noch existent) oder Renovierungskosten, Verwaltungskosten (...)
Die Garage ist langfristig vermietet? Dann sehe ich auf Grund der Beschreibung auch nicht ansatzweise, wieso die Vermietung keine Vermögensverwaltung, sondern ein Gewerbebetrieb sein sollte. Und nur zur Info: Man kann kein Kleingewerbe anmelden. Man kann nur ein Gewerbe anmelden. Die Kleinunternehmerregelung ist ein rein umsatzssteuerlicher Sachverhalt und hat mit der Gewerbeanmeldung nichts zu tun.
Die Abschreibung richtet sich nach § 7 EStG: Je nach Baujahr 2 oder 2,5 %, bei voraussichtlich kürzerer Lebensdauer auch mehr.
Es werden nicht die Einnahmen versteuert, sondern die Einkünfte.
Einnahmen = Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlungen + (ab dem 2. Jahr) Nebenkostennachzahlungen ./. Nebenkostenerstattungen.
Werbungskosten = von Ihnen gezahlte Nebenkosten, Renovierung, Abschreibung (falls noch existent), ggf. Zinsen aus Darlehen für Anschaffungs- (falls noch existent) oder Renovierungskosten, Verwaltungskosten (...)
Die Garage ist langfristig vermietet? Dann sehe ich auf Grund der Beschreibung auch nicht ansatzweise, wieso die Vermietung keine Vermögensverwaltung, sondern ein Gewerbebetrieb sein sollte. Und nur zur Info: Man kann kein Kleingewerbe anmelden. Man kann nur ein Gewerbe anmelden. Die Kleinunternehmerregelung ist ein rein umsatzssteuerlicher Sachverhalt und hat mit der Gewerbeanmeldung nichts zu tun.
Die Abschreibung richtet sich nach § 7 EStG: Je nach Baujahr 2 oder 2,5 %, bei voraussichtlich kürzerer Lebensdauer auch mehr.