Für mich als Privatperson hat sich in diesem Jahr die steuerliche Situation verändert.
- Ich habe geheiratet, meine Frau ist zu mir gezogen. Wir leben in einem finanzierten noch nicht abbezahlten Einfamilienhaus.
- Meine Frau besitzt eine Eigentumswohnung, welche sie von ihren Eltern geerbt hatte.
- Nach der Heirat ist mein Frau zu mir gezogen und hat ihre Wohnung für 400,- Euro Kaltmiete vermietet.
Jetzt meine Frage: Gibt es für diese Situation eine Möglichkeit eine möglicherweise fällig werdende Steuer auf diese Einnahmen zu umgehen bzw. zu reduzieren?
Danke für eure Hilfe
Einkünfte aus Vermietung
Re: Einkünfte aus Vermietung
Es werden nicht die Einnahmen versteuert, sondern die Einkünfte. Die Besteuerung letzterer zu 'umgehen' ist Steuerhinterziehung.
Einnahmen = Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlungen + (ab dem 2. Jahr) Nebenkostennachzahlungen ./. Nebenkostenerstattungen.
Werbungskosten = von Ihnen gezahlte Nebenkosten, Renovierung, Abschreibung (falls noch existent), ggf. Zinsen aus Darlehen für Anschaffungs- (falls noch existent) oder Renovierungskosten, Verwaltungskosten (...)
Liegt die Kaltmiete unter 66 % der ortsüblichen Miete, so sind die Werbungskosten nur zu demselben Prozentsatz abziehbar.
Einnahmen ./. Werbungskosten = Einkünfte.
Dass Ihr EFH nicht abbezahlt ist, ist irrelevant.
Einnahmen = Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlungen + (ab dem 2. Jahr) Nebenkostennachzahlungen ./. Nebenkostenerstattungen.
Werbungskosten = von Ihnen gezahlte Nebenkosten, Renovierung, Abschreibung (falls noch existent), ggf. Zinsen aus Darlehen für Anschaffungs- (falls noch existent) oder Renovierungskosten, Verwaltungskosten (...)
Liegt die Kaltmiete unter 66 % der ortsüblichen Miete, so sind die Werbungskosten nur zu demselben Prozentsatz abziehbar.
Einnahmen ./. Werbungskosten = Einkünfte.
Dass Ihr EFH nicht abbezahlt ist, ist irrelevant.
Re: Einkünfte aus Vermietung
Vielen Dank Severina für die Aufklärung. Das hilft mir weiter.