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AFA Abschreibung

Verfasst: 2. Dez 2018, 13:43
von walter12
Hallo,

ich hab gerde endlich meine Steuererklärung 2016 wieder bekommen. Hierzu habe ich auch sofort per eMail mitgeteilt, dass dort einige Fragen / Unklarheiten vorhanden sind.

Die u.g. Daten sind im Steuerformular bereits richtig eingetragen gewesen.
1. Hierbei habe ich jetzt nur noch das Problem, dass die m2 Zahl trotz mehrfacher Mitteilung an das Finanzamt falsch im Bewcheid angegeben wird. 63 anstatt 65 m2 (65m2 ist richtig). Danach wird auch die AFA für die Wärmepumpe (50 Jahre) und Hausabschreibung (12 Jahre) falsch berrechnet.
2. Die erworbene Küche für die Mieterwohnung wurden garnicht berücksichtigt

Der Steuersachbearbeiter teilte mir folgendes mit:
Ihr Einspruch ist nach meinen Feststellungen unzulässig
Ich bitte Sie, Ihren Einspruch schriftlich zurückzunehmen

Sie sind durch d n Bescheid nicht bewchwert, weil dir Einkommensteuer auf 0 Euro festgesetzt ist. Es fehlt deshalb an einem für den Einspruch erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis.

Ich sehe momentan das Problem, dass ich hier jetzt falsche Tatsachen getroffen werden, die ich später nicht mehr beseitigen kann (AFA Abschreibung Haus/Wärmepumpe und Küche)

Wie würdet Ihr das machen ?

vg
Walter

Re: AFA Abschreibung

Verfasst: 2. Dez 2018, 16:31
von Severina
"Danach wird auch die AFA für die Wärmepumpe (50 Jahre) und Hausabschreibung (12 Jahre) falsch berrechnet"

Verwechselt, oder?


"Wie würdet Ihr das machen ?
"

ICH würde den Sachbearbeiter anrufen und nachfragen, wie ich sicherstellen kann, dass das im Folgejahr richtig läuft und das Ergebnis dann nochmal schriftlich fixieren.