Entgangener Arbeitslohn als Werbungskosten absetzbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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cicebear
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Registriert: 18. Okt 2018, 12:20

Entgangener Arbeitslohn als Werbungskosten absetzbar?

Beitrag von cicebear »

Hallo zusammen,
wir bauen zur Zeit ein Haus, welches ab nächstem Jahr vermietet werden soll. Alle anfallenden Kosten wollen wir als Werbungskosten für die Mieteinnahmen absetzen. Nun haben meine Frau und ich natürlich Termine (Notar, Bank, Architekt), für die wir von unserer regulären Arbeit fern bleiben müssen. Hierfür baue ich Überstunden ab. Ich habe aber auch die Möglichkeit, mir Überstunden auszahlen zu lassen. Kann ich mir diesen "Verlust", also die ausgefallenen Arbeitsstunden bzw. entgangenen Arbeitslohn auch als Werbungskosten anrechnen lassen? Wenn ja wie und unter welchem Posten? Und in welcher Höhe?
Außerdem fallen diese und weitere Kosten ja in diesem Jahr an. Mieteinnahmen haben wir aber erst im nächsten Jahr. Wie, wann und wo muss ich die Kosten angeben?
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