Können Kosten / Abschreibungsbeträge erst ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung / Vermietung geltend gemacht werden?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
taxpert
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Re: Können Kosten / Abschreibungsbeträge erst ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung / Vermietung geltend gemacht werden?

Beitrag von taxpert »

reckoner hat geschrieben:Warum nur fast?
Weil nicht das "Grundstück" vom Kaufpreis abgezogen wird! Dann wärst Du nämlich bei 0 €!

Das zivilrechtlich einheitliche Grundstück zerfällt steuerlich in die Wirtschaftsgüter "Grund und Boden" und "Gebäude". Diese wiederum können ein bis zu vier weitere einzelne Wirtschaftsgüter zerfallen, so dass das einheitliche Grundstück aus acht Wirtschaftsgütern bestehen kann! Liegt noch dazu ein teilentgeltlicher Erwerb vor, kann sich diese zahl noch verdoppeln!
reckoner hat geschrieben: Ja, das meinte ich.
Was ist denn der Unterschied zwischen Überschusseinkünften und Gewinneinkünften?
Bezogen auf das Grundstück gibt es mindestens drei Unterschiede!

1. Unterschiedlicher steuerlicher Wert nach vorheriger Nutzung außerhalb der steuerlichen Einkünfte. Bei Überschusseinkünften (=Privatvermögen) weiterhin die ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten. Bei Gewinneinkünften (= Betriebsvermögen bei L+F, Gewerbe oder selbständiger Tätigkeit) Bewertung mit dem Teilwert, §6 Abs.1 Nr.5 EStG.

2. Ggf. unterschiedliche AfA, §7 Abs.4 Nr.1 oder Nr.2 EStG.

3. Unterschiedliche Behandlung der anwachsenden Wertsteigerungen/stillen Reserven. Bei Gewinneinkünften steuerverhaftet, bei Überschusseinkünften nur zeitlich begrenzt über §23 EStG.
reckoner hat geschrieben: Logisch erscheint es mir aber nicht, dass Grundstücke unterschiedlich bewertet werden. Aber gut, ist eben so.
Für ein Grundstück gibt es steuerlich deutlich mehr als nur einen Wert!

-Anschaffungs-/Herstellungskosten, z.B. §6 Abs.1 Nr.2 EStG
-Buchwert, §6 Abs.1 Nr.1 EStG
-Verkehrswert nach ImmoV
-Teilwert, §6 Abs.1 Nr.1 Satz 3 EStG
-gemeiner Wert, §9 Abs.2 BewG
-Einheitswert, §19 BewG
-Grundbesitzwert, §151 bs.1 Nr.1 BewG

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reckoner
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Re: Können Kosten / Abschreibungsbeträge erst ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung / Vermietung geltend gemacht werden?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Das zivilrechtlich einheitliche Grundstück zerfällt steuerlich in die Wirtschaftsgüter "Grund und Boden" und "Gebäude".
OK.
Umgangssprachlich ist halt ein Grundstück ein Grundstück und ein Gebäude ein Gebäude (darauf). Aber OK, "Grund und Boden" ist mir natürlich geläufig und ich hätte mich dementsprechend präziser ausdrücken können.

Und wie das mit Überschusseinkünften vs. Gewinneinkünften ist ist mir jetzt auch klar (vergleichbar mit Firmenwagen vs. Privatfahrzeug würde ich sagen), danke.

Stefan
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