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Das passt in eurem Fall ja gar nicht, das Gebäude war ja schon fertiggestellt (mehrmals geht nicht, jedenfalls nicht für unter 15% des Kaufpreises*).Die Abschreibung erfolgt gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2a nach erfolgter Fertigstellung. Bei Gebäuden, die zu Vermietungszwecken erworben werden ab dem Zeitpunkt der Vermietung bzw. Fertigstellung/Bezugsfertigkeit.
Was ja auch richtig ist. Daher verstehe ich diese Mitteilung eigentlich nicht.Laut Ihrer Aufstellung wurden die Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung geltend gemacht
Von welcher Regel mag denn da die Rede sein?Modernisierungskosten, die in der Regel noch zu den Anschaffungskosten gehören
Für mich ist die Ansetzung der Kosten bereits der Nachweis, dass Vermietung beabsichtigt ist, wer außer die Eigentümer soll denn eine Absicht sonst bestätigen können?sowie Nachweise der Vermietungsabsicht bzw. bereits abgeschlossener Mietvertrag liegt jedoch dem Finanzamt nicht vor.
Welche Fragen wurden denn gestellt?Ich bitte Sie, die Unterlagen nachzureichen bzw. die Fragen zu beantworten.
Möchte ich nicht beurteilen.Wir machen viel in Eigenleistung, somit wird es aber noch dauern, bis wir ans Vermieten gehen können (Jahre).
Könnte das ein Problem sein?
Das habe ich mich auch gefragt.Ich bitte Sie, die Unterlagen nachzureichen bzw. die Fragen zu beantworten. Welche Fragen wurden denn gestellt?
Stefan
Aha, offenbar ist der Einspruch noch beim Sachbearbeiter gelandet.Sollte keine Nachricht von Ihnen vorliegen, werde ich den Einspruch an die Rechtsbehelfsstelle weiterleiten.
Ich wurde jetzt abwarten was die Rechtsbehelfsstelle sagt.Was bedeutet das denn - und soll ich das so weiterlaufen lassen?
Mir war und ist der Sinn dieser Frage überhaupt nicht klar. Was spielt es für eine Rolle, ob man sofort nach dem Kauf anfängt zu Renovieren, oder erst später?Frage, warum in 2016 nicht renoviert wurde .
Hast du schon gut beantwortet. Ich würde noch hinzufügen, dass sich Wintermonate regelmäßig nicht so gut zum Renovieren eignen (man fängt ja eher mit den groben Arbeiten an).Frage, warum in 2016 nicht renoviert wurde .
Da würde ich einfach auflisten was schon gemacht wurde. Kann sich das Finanzamt je gerne vor Ort anschauen.Aufstellung aller bisher erfolgter Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Wie du selber sagst, nach Abschluss der Renovierungen.Angabe Datum, ab wann vermietet wird.
Ich wüsste nicht wodurch das beschränkt sein sollte.Welcher Zeitraum für die Renovierungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen wäre denn maximal möglich?
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