Sonderumlage Eigentumswohnung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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lucybijou11
Beiträge: 18
Registriert: 1. Jun 2014, 12:22

Sonderumlage Eigentumswohnung

Beitrag von lucybijou11 »

Guten Tag zusammen,
kann mir Jemand sagen, in welcher Zeile (Anlage V) man eine Sonderumlage bezügl. Renovierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum einträgt, wenn die Arbeiten in dem Jahr abgeschlossen wurden, für das die Einkommensteuererklärung gemacht wird?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Gruß
Michael
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Sonderumlage Eigentumswohnung

Beitrag von Severina »

Die Sonderumlage ist nicht einzutragen, sondern der tatsächlich auf Sie entfallende Anteil an den Renovierungskosten lt. Verwalterabrechnung.

Zeilen 39 - 41 der Anlage V, je nachdem, ob Sie die Aufwendungen verteilen wollen oder nicht.
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