Guten Tag zusammen,
kann mir Jemand sagen, in welcher Zeile (Anlage V) man eine Sonderumlage bezügl. Renovierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum einträgt, wenn die Arbeiten in dem Jahr abgeschlossen wurden, für das die Einkommensteuererklärung gemacht wird?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Gruß
Michael
Sonderumlage Eigentumswohnung
Re: Sonderumlage Eigentumswohnung
Die Sonderumlage ist nicht einzutragen, sondern der tatsächlich auf Sie entfallende Anteil an den Renovierungskosten lt. Verwalterabrechnung.
Zeilen 39 - 41 der Anlage V, je nachdem, ob Sie die Aufwendungen verteilen wollen oder nicht.
Zeilen 39 - 41 der Anlage V, je nachdem, ob Sie die Aufwendungen verteilen wollen oder nicht.