Frage zu Grundstücksfestsetzung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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walter12
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Frage zu Grundstücksfestsetzung

Beitrag von walter12 »

Hallo,

kann mir evtl. jemand bei dem Problem helfen/mitteilen, welche Auswirkungen eine neu Feststetzung des Grundstücks für mich hat ?

Meine Eltern haben 1977 Gebaut und wurde 2004 im Rahmen einer Schenkung an meinen Bruder und mich und später (2014) komplett auf mich übertragen. Da die Abschreibung des Gebäudes von 1977 noch nicht komplett abgeschrieben wurde, würde ich diese jetzt gerne weiter Abschreiben lassen. Da mir hierzu keine Unterlagen vorliegen. Abschreibungsdauer ca. 11 Jahre.

Daher würde es mich jetzt interessieren, welche Auswirkungen eine Neuabschreibung eines Grundstückes/Hauses für die Zukunft haben ?



VIELEN DANK
Severina
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Re: Frage zu Grundstücksfestsetzung

Beitrag von Severina »

walter12 hat geschrieben: 15. Mär 2018, 08:55 Hallo,

kann mir evtl. jemand bei dem Problem helfen/mitteilen, welche Auswirkungen eine neu Feststetzung des Grundstücks für mich hat ?


Meine Eltern haben 1977 Gebaut und wurde 2004 im Rahmen einer Schenkung an meinen Bruder und mich und später (2014) komplett auf mich übertragen. Da die Abschreibung des Gebäudes von 1977 noch nicht komplett abgeschrieben wurde, würde ich diese jetzt gerne weiter Abschreiben lassen. Da mir hierzu keine Unterlagen vorliegen. Abschreibungsdauer ca. 11 Jahre.

Daher würde es mich jetzt interessieren, welche Auswirkungen eine Neuabschreibung eines Grundstückes/Hauses für die Zukunft haben ?

VIELEN DANK
Ich bin nicht sicher, ob ich Ihre Schilderung richtig verstanden habe (Was meinen Sie denn mit einer 'Neufestsetzung des Grundstücks''?).

Zur Beantwortung Ihrer Frage fehlen etliche Angaben, ich gehe mal davon aus, dass Ihre Eltern das Haus selbst bewohnt haben, dass es immer noch im gemeinsamen Eigentum von Ihnen und Ihrem Bruder steht und dass es jetzt vermietet ist.

Haben die Eltern eine Bauförderung - das müsste wohl § 7 b gewesen sein (denke ich, ich war 1977 ein Grundschulkind) in Anspruch genommen? Dann wäre die AfA in Höhe von 2,5 % des Restwerts nach der 7-b-Abschreibung noch bis einschließlich 2026 ansetzbar.

Wurde das Haus schon von den Eltern vermietet, so sind 2 % der Baukosten (ohne Grundstücksanschaffung, versteht sich) bis irgendwann in 2027 (monatsgenau) ansetzbar.

Die Baukosten werden Sie wohl ermittelt müssen - dass hiervon beim Finanzamt noch Unterlagen vorliegen, ist ziemlich unwahrscheinlich.

Die Auswirkung beschränkt sich auf die Erhöhung der Werbungskosten und damit Minderung der Steuer.
walter12
Beiträge: 20
Registriert: 17. Aug 2016, 23:15

Re: Frage zu Grundstücksfestsetzung

Beitrag von walter12 »

Severina hat geschrieben: 15. Mär 2018, 11:35 Ich bin nicht sicher, ob ich Ihre Schilderung richtig verstanden habe (Was meinen Sie denn mit einer 'Neufestsetzung des Grundstücks''?).
Da ich keine Rechnungen von 1977 besitze, möchte das Finanzamt den Grundstückspreis/Haus neufestsetzen. Hierbei ist die Frage, welche Auswirkungen dies für die Zukunft haben könnte ? In den Jahren 1978 bis X wurde eine Wohnung schon mal vermietet. Danach ein paar Jahre selbst genutzt und jetzt wieder vermietet.

Zur Beantwortung Ihrer Frage fehlen etliche Angaben, ich gehe mal davon aus, dass Ihre Eltern das Haus selbst bewohnt haben, dass es immer noch im gemeinsamen Eigentum von Ihnen und Ihrem Bruder steht und dass es jetzt vermietet ist.
Meine Eltern und ich wohnen noch im Haus (als WG in einer Wohnung) und die andere Wohnung ist vermietet. Seit 2014 gehört mir das Haus komplett.

Haben die Eltern eine Bauförderung - das müsste wohl § 7 b gewesen sein (denke ich, ich war 1977 ein Grundschulkind) in Anspruch genommen? Dann wäre die AfA in Höhe von 2,5 % des Restwerts nach der 7-b-Abschreibung noch bis einschließlich 2026 ansetzbar.

Kann ich bzw. meine Eltern nichts dazu sagen

Wurde das Haus schon von den Eltern vermietet, so sind 2 % der Baukosten (ohne Grundstücksanschaffung, versteht sich) bis irgendwann in 2027 (monatsgenau) ansetzbar.
ja

Die Baukosten werden Sie wohl ermittelt müssen - dass hiervon beim Finanzamt noch Unterlagen vorliegen, ist ziemlich unwahrscheinlich.
Das Finanzamt möchte daher die Neubewertung des Grundstückes / Hauses von Damals durchführen.

Die Auswirkung beschränkt sich auf die Erhöhung der Werbungskosten und damit Minderung der Steuer.
Welche Auswirkungen könnte diese Bewertung ggf. noch haben ? Ich möchte nämlich nicht, dass z.B. ich in Zukunft (nach derzeitigem Stand) mehr Grundsteuer bezahlen muss
walter12
Beiträge: 20
Registriert: 17. Aug 2016, 23:15

Re: Frage zu Grundstücksfestsetzung

Beitrag von walter12 »

Kann man eine solche Bewertung ggf. im Internet selbst ermitteln ?
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Frage zu Grundstücksfestsetzung

Beitrag von schlauelia »

es geht hier wohl eher um einen neuen Einheitswert, der für die Grundsteuer wichtig ist.

Der Kaufpreis von damals und die AfA-Bemessungsgrundlage wird davon nicht beeinflusst.

Wenn Sie das schaffen ( Ermittlung im Internet), dann möchte ich das gerne mal sehen. Das ist ein Spezialgebiet, das nur ein erfahrener Stb kann.

Lia
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Frage zu Grundstücksfestsetzung

Beitrag von Severina »

walter12 hat geschrieben: 16. Mär 2018, 08:58 [
Das Finanzamt möchte daher die Neubewertung des Grundstückes / Hauses von Damals durchführen.

OK, jetzt mal Klartext - 'Das Finanzamt möchte?' Im Eröffnungpost steht davon nix, da steht nur, Sie möchten Abschreibung ansetzen.
Eine vernünftige Sachverhaltsschilderung wäre hilfreich.

Hat also das Finanzamt geschrieben, und wenn ja, was genau - sollen Sie eine Einheitswerterklärung abgeben?

Wenn ja - wie Schlauelia schon schrieb - hat das mit Abschreibung nichts zu tun.

Dass Sie nicht mehr Grundsteuer bezahlen möchten, kann wohl jeder nachvollziehen - verhindern können Sie das aber nicht.
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