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Ich bin nicht sicher, ob ich Ihre Schilderung richtig verstanden habe (Was meinen Sie denn mit einer 'Neufestsetzung des Grundstücks''?).Hallo,
kann mir evtl. jemand bei dem Problem helfen/mitteilen, welche Auswirkungen eine neu Feststetzung des Grundstücks für mich hat ?
Meine Eltern haben 1977 Gebaut und wurde 2004 im Rahmen einer Schenkung an meinen Bruder und mich und später (2014) komplett auf mich übertragen. Da die Abschreibung des Gebäudes von 1977 noch nicht komplett abgeschrieben wurde, würde ich diese jetzt gerne weiter Abschreiben lassen. Da mir hierzu keine Unterlagen vorliegen. Abschreibungsdauer ca. 11 Jahre.
Daher würde es mich jetzt interessieren, welche Auswirkungen eine Neuabschreibung eines Grundstückes/Hauses für die Zukunft haben ?
VIELEN DANK
Da ich keine Rechnungen von 1977 besitze, möchte das Finanzamt den Grundstückspreis/Haus neufestsetzen. Hierbei ist die Frage, welche Auswirkungen dies für die Zukunft haben könnte ? In den Jahren 1978 bis X wurde eine Wohnung schon mal vermietet. Danach ein paar Jahre selbst genutzt und jetzt wieder vermietet.Ich bin nicht sicher, ob ich Ihre Schilderung richtig verstanden habe (Was meinen Sie denn mit einer 'Neufestsetzung des Grundstücks''?).
Meine Eltern und ich wohnen noch im Haus (als WG in einer Wohnung) und die andere Wohnung ist vermietet. Seit 2014 gehört mir das Haus komplett.Zur Beantwortung Ihrer Frage fehlen etliche Angaben, ich gehe mal davon aus, dass Ihre Eltern das Haus selbst bewohnt haben, dass es immer noch im gemeinsamen Eigentum von Ihnen und Ihrem Bruder steht und dass es jetzt vermietet ist.
Haben die Eltern eine Bauförderung - das müsste wohl § 7 b gewesen sein (denke ich, ich war 1977 ein Grundschulkind) in Anspruch genommen? Dann wäre die AfA in Höhe von 2,5 % des Restwerts nach der 7-b-Abschreibung noch bis einschließlich 2026 ansetzbar.
jaWurde das Haus schon von den Eltern vermietet, so sind 2 % der Baukosten (ohne Grundstücksanschaffung, versteht sich) bis irgendwann in 2027 (monatsgenau) ansetzbar.
Das Finanzamt möchte daher die Neubewertung des Grundstückes / Hauses von Damals durchführen.Die Baukosten werden Sie wohl ermittelt müssen - dass hiervon beim Finanzamt noch Unterlagen vorliegen, ist ziemlich unwahrscheinlich.
Welche Auswirkungen könnte diese Bewertung ggf. noch haben ? Ich möchte nämlich nicht, dass z.B. ich in Zukunft (nach derzeitigem Stand) mehr Grundsteuer bezahlen mussDie Auswirkung beschränkt sich auf die Erhöhung der Werbungskosten und damit Minderung der Steuer.
OK, jetzt mal Klartext - 'Das Finanzamt möchte?' Im Eröffnungpost steht davon nix, da steht nur, Sie möchten Abschreibung ansetzen.[
Das Finanzamt möchte daher die Neubewertung des Grundstückes / Hauses von Damals durchführen.
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