Einnahme durch die Vermietung von der Eigentümergemeinschaft

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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perterkleinschell
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Registriert: 26. Mai 2017, 11:18

Einnahme durch die Vermietung von der Eigentümergemeinschaft

Beitrag von perterkleinschell »

Hallo, ich habe eine Wohnung gekauft, die ich vermiete. In der Nebenkostenabrechnung des Hausverwalters ist aufgeführt, das durch die Vermietung von Stellplätzen Einnahmen realisiert wurde. Diese Summe wird in die Instandhaltungsrücklage überführt. Diese Einnahme ist ja so gesehen ein Ertrag aus Vermietung, allerdings für die gesamte Eigentümergemeinschalt. Auch wenn diese nicht an die einzelnen Eigentümer verteilt und ausgezahlt sondern in die Rücklage fließt, ist es doch eine Einnahme von Vermietung. Der Betrag wird in der Nebenkostenabrechnung als ganzes und herutergebrochen auf den einzelnen Eigentümer runtergebrochen (Ihr Anteil). Wie muss mit dieser (dem heruntergebrochenen Betrag pro Eigentümer) Summe der einzelne Eigentümer steuerrechtlich umgehen? Muss dieser Betrag (Ihr Anteil) in der Anlage V in der Zeile 16 oder 25 eingetragen werden?

Danke.
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