Instandhaltungsrücklage

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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perterkleinschell
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Registriert: 26. Mai 2017, 11:18

Instandhaltungsrücklage

Beitrag von perterkleinschell »

Hallo, ich hoffe jemand kann einen Tipp geben. Ich habe eine Wohnung gekauft, die ich vermiete. In dem Kaufvertrag beim Notar habe ich die Instandhaltungsrücklage aufgeführt, da diese Summe vom Kaufvertrag abgezogen werden muss. Damit habe ich bei der Grunderwerbssteuer gespart.
Meine Schwester hat auch eine Wohnung gekauf, die sie auch vermietet. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage hat sie von dem Verkäufer erfahren und diese Summe wurde vom Verwalter bestätigt. Meine Schwester hat die Instandhaltungsrücklage aber nicht in den Kaufvertrag eintragen lassen und auch nicht vom Kaufvertrag abgezogen.

Jetzt meine Frage:

Wird das Finanzamt darauf dringen, dass sie die Instandhaltungsrücklage aufführt (z. B. bei der Steuererklärung)?

Meines Erachtens nach, muss es doch angegeben werden, da die Instandhaltungsrücklage vom Kaufvertrag abgezogen werden muss. Dies hat doch auch Auswirkungen auf die Abschreibungshöhe.

Vielen Dank für die Hinweise.
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