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GbR Mieteinnahmen zwingend erforderlich?

Verfasst: 26. Jul 2017, 23:00
von Controller
Guten Tag,

folgender Fall:

Es gibt 4 beteiligte Personen: Großvater, Vater + 2 Kinder.

Ursprünglich gehörte das Haus zu 100% dem Großvater.

Vor etwa 15 Jahren wird das Haus auf den Vater (1/2) und die Kinder (jeweils 1/4) umgeschrieben.

Der Großvater hat ein Wohnrecht auf Lebenszeit.

Es wird eine GbR als Grunstücksgemeinschaft gegründet mit Vater + Kinder als Beteiligte.

50% des Hauses werden an den Großvater vermietet.

Auf dem Papier zahlt der Großvater Jährlich ~ 4.000€ Miete.



Meine Frage:
Die 4.000€ Mieteinnahmen stellen ja Einnahmen aus VuV dar die durch die GbR versteuert werden müssen.
Zudem können die meisten Werbungskosten nur zu 50% angesetzt werden.

Wieso müssen 50% an den Großvater entgeltlich vermietet werden?


Gibt es keine Möglichkeit diese Mieteinnahmen zu umgehen um die Steuerlast zu oprimieren?