Guten Tag,
folgender Fall:
Es gibt 4 beteiligte Personen: Großvater, Vater + 2 Kinder.
Ursprünglich gehörte das Haus zu 100% dem Großvater.
Vor etwa 15 Jahren wird das Haus auf den Vater (1/2) und die Kinder (jeweils 1/4) umgeschrieben.
Der Großvater hat ein Wohnrecht auf Lebenszeit.
Es wird eine GbR als Grunstücksgemeinschaft gegründet mit Vater + Kinder als Beteiligte.
50% des Hauses werden an den Großvater vermietet.
Auf dem Papier zahlt der Großvater Jährlich ~ 4.000€ Miete.
Meine Frage:
Die 4.000€ Mieteinnahmen stellen ja Einnahmen aus VuV dar die durch die GbR versteuert werden müssen.
Zudem können die meisten Werbungskosten nur zu 50% angesetzt werden.
Wieso müssen 50% an den Großvater entgeltlich vermietet werden?
Gibt es keine Möglichkeit diese Mieteinnahmen zu umgehen um die Steuerlast zu oprimieren?
GbR Mieteinnahmen zwingend erforderlich?
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- Registriert: 5. Nov 2016, 22:24