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Nebenkosten als Werbungskosten?

Verfasst: 1. Jul 2017, 17:09
von Controller
Guten Tag,

ich habe gerade mit dem Taxman meine Einkommensteuererklärung erstellt und anschließend mit der aus dem letzten Jahr (von einem Steuerberater erstellt) verglichen.

Ich vermiete ein Haus zu 100%.
Ich erhalte Mieteinnahmen.

Bei VuV --> Werbungskosten --> Nebenkosten habe ich im Taxman alle angefallenen Kosten wie z.B. die Kosten für Warmwasser, Müllabfuhr, Wasserversorgung etc. mit den tatsächlich angefallenen Kosten angesetzt.

In den alten Erklärungen aus den Vorjahren wurde bei den Nebenkosten (Anlage V Ziffer 46.) überhaupt nichts eingetragen.
Nach dem was ich gemacht habe würden dort aber mehrere tausend Euro stehen.


Meine Frage:
Hat der Steuerberater recht und man darf die Nebenkosten nicht als Werbungskosten ansetzen - oder habe ich recht und darf sie ansetzen?

Re: Nebenkosten als Werbungskosten?

Verfasst: 1. Jul 2017, 17:16
von StephanM
Hat er denn die anderen Daten auch detailliert eingetragen oder nur die Gesamtsumme in der Anlage V und für das Finanzamt eine gesonderte Aufstellung/Berechnung beigefügt.

Re: Nebenkosten als Werbungskosten?

Verfasst: 1. Jul 2017, 17:22
von Controller
Bei Werbungskosten hat er folgendes:

Ziffer 33: 1,25% degressive Abschreibung

Ziffer 39: voll abzugsfähiger Erhaltungsaufwand (Jahreswartung Heizung)

Ziffer 49: lt. Anlage (Steuerberaterkosten und Pauschale für Trinkgeld etc.)


Ziffer 46 ist komplett leer.
Bei mir stehen in Ziffer 46 die Nebenkosten die mehrere tausend Euro betragen.



Aber ich glaube ich habe den "Fehler" gefunden.

in Ziffer 9 stehen die reinen Mieteinnahmen OHNE Nebenkosten. Vermutlich darf ich dann auch keine Nebenkosten als Werbungskosten geltend machen?

Bei der Umlage in Ziffer 13 ist nichts eingetragen.

Re: Nebenkosten als Werbungskosten?

Verfasst: 2. Jul 2017, 13:38
von reckoner
Hallo,
in Ziffer 9 stehen die reinen Mieteinnahmen OHNE Nebenkosten.
Dann darf man die Werbungskosten natürlich auch nicht absetzen.
Aber grundsätzlich ist das schon falsch (und das von einem Steuerberater?), Nebenkosten müssen erklärt werden. Im Idealfall ist das zwar ein Nullsummenspiel, aber beispielsweise gilt auch hier das Zu- und Abflussprinzip. Und es soll auch Vermieter geben, die nicht angefallene Kosten abrechnen (das Rechtliche zwischen Mieter und Vermieter interessiert das Finanzamt nicht, versteuert müsste es aber trotzdem werden).

Korrekt trägst du auf der Vorderseite der Anlage V alle Beträge ein die du erhalten hast, und auf der Rückseite alles was du ausgegeben hast; dazu dann noch die AfA (die ist natürlich nicht Cashwirksam). Die Nebenkostenabrechnung gehört beispielsweise nicht in das betreffende Jahr, sondern - in der Regel - ins nächste.

Stefan

Re: Nebenkosten als Werbungskosten?

Verfasst: 2. Jul 2017, 13:46
von Controller
Vielen Dank für die Erklärung :)

Ja, wurde tatsächlich so von einem Steuerberater gemacht.

Er hat die Umlage vorne weggelassen und dafür hinten auch keine Nebenkosten angegeben.

Ich habe mal etwas gegoogelt und herausgefudnen, dass die meisten Finanzämter das so akzeptieren (auch wenn es eigentlich nicht richtig ist) da es ja ein Nullsummenspiel ist.


Falls du hier noch mal vorbei schaust - ich habe noch eine kurze Frage:

Und zwar lasse ich die Zählerstände in dem vermieteten Objekt von Ista ablesen. Ista stellt mir jedes Jahr eine Rechnung dafür.
Darf ich diese Rechnung als "Sonstige Werbungskosten" bei V+V ansetzen?