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AfA Grundstück

Verfasst: 1. Jul 2017, 13:30
von Controller
Guten Tag,

ich besitze ein Haus welches am 01.01.1995 fertiggestellt wurde.
Es wird zu 100% vermietet.

Bisher habe ich meine Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen.

Der Steuerberater hat die degressive Abschreibungsmethode gewählt.
Er schreibt 2010 mit 2% ab, 2013 und folgend nur noch mit 1,25%.

Ich habe mal kurz im Internet geschaut und gesehen, dass bis 2019 eigentlich noch 2,5% zulässig wären.


Frage 1:
Wieso schreibt der Steuerberater "zu wenig" ab?

Frage 2:
Dürfte ich dieses Jahr wieder auf 2,5% erhöhen oder spielt das Finanzamt da nicht mit?

Frage 3:
Wie sieht das rückwirkend aus?
Könnte ich nachträglich noch die Abschreibung auf den zulässigen Wert erhöhen?

Re: AfA Grundstück

Verfasst: 1. Jul 2017, 17:00
von StephanM
Ich habe mal kurz im Internet geschaut und gesehen, dass bis 2019 eigentlich noch 2,5% zulässig wären.
Wie kommen Sie darauf?

zu 1. Er schreibt nicht zu wenig ab, da er eine degressive Gebäudeabschreibung nach §7 Abs.5 EStG gewählt hat
zu 2. und 3. Die Abschreibungsmethode bei Gebäuden kann nicht nachträglich gewechselt werden. EStR 7.4

Re: AfA Grundstück

Verfasst: 1. Jul 2017, 17:02
von Controller
Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe gelesen, dass die ersten 3 Jahre 10% angesetzt werden dürfen, die darauffolgenden 3 Jahre noch 5% usw.

Und danach wären bis 2019 noch 2,5% möglich gewesen.

Re: AfA Grundstück

Verfasst: 1. Jul 2017, 17:13
von StephanM
§7 Abs.5 Nr. 1 EStG bezieht sich auf Gebäude die unter §7 Abs.4 Nr. 1 EStG fallen. Das sind alle Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die für Ihr Objekt genutzte Abschreibung ergibt sich vermutlich aus §7 Abs.5 Nr.3 Buschstabe a) EStG.

Re: AfA Grundstück

Verfasst: 1. Jul 2017, 17:16
von Controller
Super, vielen vielen Dank :)