Afa Gebäude §7 III Nr. 2a EStG
Verfasst: 5. Nov 2016, 22:29
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Abschreibung auf Gebäude.
Laut §7 III Nr. 2a EStG können Gebäude die nach dem 31. Dezember 1924 errichtet wurden mit 2% jährlich abgeschrieben werden - und die Abschreibung kann steuerlich geltend gemacht werden und mindert so das ZVE. (so weit richtig?)
Frage 1:
Gibt es bei diesem Verfahren auch Nachteile?
Mein Vater hat 1990 privat ein Haus gebaut welches er privat vermietet.
Er lässt jedes Jahr seine Einkommenssteuererklärung von einem Steuerberater erstellen.
Der Steuerberater setzt jedoch keinen Wert für die Abschreibung des Hauses an.
Wieso?
Sagen wir mal das Haus hatte Herstellungskosten i.H.v. 250.000 € - dann könnte man doch jährlich 5.000€ steuerlich geltend machen und so das ZVE mindern?
Frage 2:
Kann die Abschreibung auch noch nachträglich geltend gemacht werden? - Sprich kann der A auch noch im Jahr 2016 mit der Abschreibung beginnen oder ist der Zug entgültig abgefahren wenn man nicht ab dem ersten Jahr abschreibt?
Frage 3:
Wie sieht das aus mit einem Haus, welches schon seit Generationen im Familienbesitz ist?
Gibt es eine Möglichkeit auch dieses noch nachträglich abzuschreiben - auch wenn keine Rechnungen vorhanden sind und der aktuelle Wert unbekannt ist?
Das ZVE meines Vaters ist (leider?!) so hoch, dass er mittlerweile sogar unterjährig Abschlagszahlungen auf die Einkommenssteuer leisten muss.
Daher ist es wohl an der Zeit mal etwas genauer hinzuschauen und eine aggresivere Steuerplanung an den Tag zu legen.
ich habe eine Frage zur Abschreibung auf Gebäude.
Laut §7 III Nr. 2a EStG können Gebäude die nach dem 31. Dezember 1924 errichtet wurden mit 2% jährlich abgeschrieben werden - und die Abschreibung kann steuerlich geltend gemacht werden und mindert so das ZVE. (so weit richtig?)
Frage 1:
Gibt es bei diesem Verfahren auch Nachteile?
Mein Vater hat 1990 privat ein Haus gebaut welches er privat vermietet.
Er lässt jedes Jahr seine Einkommenssteuererklärung von einem Steuerberater erstellen.
Der Steuerberater setzt jedoch keinen Wert für die Abschreibung des Hauses an.
Wieso?
Sagen wir mal das Haus hatte Herstellungskosten i.H.v. 250.000 € - dann könnte man doch jährlich 5.000€ steuerlich geltend machen und so das ZVE mindern?
Frage 2:
Kann die Abschreibung auch noch nachträglich geltend gemacht werden? - Sprich kann der A auch noch im Jahr 2016 mit der Abschreibung beginnen oder ist der Zug entgültig abgefahren wenn man nicht ab dem ersten Jahr abschreibt?
Frage 3:
Wie sieht das aus mit einem Haus, welches schon seit Generationen im Familienbesitz ist?
Gibt es eine Möglichkeit auch dieses noch nachträglich abzuschreiben - auch wenn keine Rechnungen vorhanden sind und der aktuelle Wert unbekannt ist?
Das ZVE meines Vaters ist (leider?!) so hoch, dass er mittlerweile sogar unterjährig Abschlagszahlungen auf die Einkommenssteuer leisten muss.
Daher ist es wohl an der Zeit mal etwas genauer hinzuschauen und eine aggresivere Steuerplanung an den Tag zu legen.