Beitragvon schlauelia » 6. Nov 2016, 11:39
1. was bedeutet, er habe das Haus "privat" gebaut und "privat" vermietet? Also kein Betriebsvermögen!
Aus Herstellungskosten hätte eine AfA berechnet werden können, ggf. 1990 auch als Bauherr!
Wenn durch Stb, erscheint es mir merkwürdig, dass keine AfA - mal dort nachfragen! Jeder Stb hat eine Haftpflichtversicherung!
2. AfA nur nachträglich, wenn Bescheide noch nicht bestandskräftig. AfA auch ab 2016 ansetzbar, wenn vorher nicht!
3. Hier geht es um ein anderes Haus? Das auch vermietet wird?
ESt-Vorauszahlungen sind doch üblich, da braucht man keine "aggressive" Steuerplanung. Und VZ erhält man zurück, steuerliche Auswirkungen durch versäumte AfA nicht! Jedenfalls nicht vom FA, aber vielleicht vom Stb bzw. seiner Versicherung!
Lia