Eigentumswohnung: Von Vermietung auf Eigenbedarf

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Silverlake14
Beiträge: 2
Registriert: 17. Feb 2016, 15:07

Eigentumswohnung: Von Vermietung auf Eigenbedarf

Beitrag von Silverlake14 »

Hallo,

ich habe eine Eigentumswohnung, die 7 Jahre an meinen Vater vermietet war, bis dieser Herbst 2014 verstorben ist.
Seitdem war ich mit aufwendiger Räumung (Sammler) und Modernisierung beschäftigt und würde diese Ausgaben aus
2015 gerne steuerlich (in der Feststellungserklärung) absetzen. (Elektrik z.T. neu, Dielen abschleifen, Wände neu verputzen, Schönheitsreparaturen...)
Die Wohnung ist Ende 2016 vollständig bezahlt.

Nun hat sich ergeben, dass mein Sohn dort mietfrei einziehen soll. (Mietfrei, da kein Einkommen)

Meine Fragen hierzu:
Muss ich dem Finanzamt den Eigenbedarf melden? (Wenn ja wann?)
Muss ich den Eigenbedarf nachweisen? (Wenn ja, wie?)
Kann ich trotzdem die Kosten für das letzte Jahr (Modernisierung) für 2015 beim Finanzamt einreichen?

Ich habe gehört, dass das Finanzamt unterstellen könnte von Anfang an keine Absicht zur Vermietung gehabt zu haben.

Kann ich weitere Kosten bei Eigennutzung in der Einkommenssteuererklärung absetzen?
(Es steht u.a. noch das Streichen der kompletten Wohnung aus.)

Ich würde mich über Hinweise von Ihnen freuen.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Eigentumswohnung: Von Vermietung auf Eigenbedarf

Beitrag von schlauelia »

wie hat denn die Steuererklärung von 2014 ausgesehen - nach dem Tod des Vaters Mieteinnahmen 0,-- und alle Kosten 2014 voll abgesetzt?
Gab es Versuche, die Wohnung zu vermieten - Nachweis z.B. per Anzeigen...?
ME sieht es so aus, als würde keine Vermietung geplant und das mietfreie Wohnen des Sohnes führt auch dazu, dass keine Kosten abgezogen werden können!
Eigenbedarf muss dem FA nicht nachgewiesen werden, sondern es erfolgte ja bereits 2015 eine Nichtnutzung = Eigennutzung, die dazu führt, dass weder Ausgaben noch Einnahmen steuerlich vorliegen.
Lia
Silverlake14
Beiträge: 2
Registriert: 17. Feb 2016, 15:07

Re: Eigentumswohnung: Von Vermietung auf Eigenbedarf

Beitrag von Silverlake14 »

Hallo,
danke für die Antwort.
2014 haben wir die Mieteinnahmen bis zum Herbst 2014 aufgeführt und "normale Kosten" voll abgesetzt.
Da kamen keine Rückfragen vom Finanzamt. Das mein Vater verstorben ist, habe ich per Sterbeurkunde
nachgewiesen.
Wir haben in 2015 nicht versucht die Wohnung zu vermieten, da wir wirklich Monate mit der Auflösung
zu tun hatten. Es handelte sich um zahlreiche Sammlungen, die nicht einfach entsorgt werden konnten.
Bilder dazu haben wir gemacht. (Wände bis an die Decke mit Büchern, Postkarten, Münzsammlungen, Briefmarken, Faksimiles, Pozellan, Kunstgegenstände ...)
Anschließend haben wir bis zum Dezember 2015 die Wohnung modernisiert (wie unten beschrieben). Das ist teilweise mit Dienstleistern geschehen, teilweise haben
wir es selbst gemacht. Ohne Renovierung / Modernisierung wäre die Wohnung auch schwer zu vermieten gewesen. Zur Renovierung haben wir sehr viele
Fotos gemacht.

So wie Sie schreiben, haben wir also 2015 die Wohnung bereits in Eigennutzung gehabt und somit keine Möglichkeit die Kosten abzusetzen die wir eigentlich investiert haben um die Wohnung vermieten zu können? Was wäre, wenn wir in 2016 einen Mieter hätten? Wären dann die Kosten 2015 absetzbar?
Fragt das Finanzamt nicht nach der Feststellungserklärung 2015 wenn wir keine abgeben?

Könnten wir schlimmstenfalls Kosten für die Wohnung aus 2015 bei der Einkommenssteuererklärung unter "Haushaltsnahe Dienstleistungen" (max. 4000 Euro) absetzen?

Vielen Dank im Voraus für einen erneuten Tipp
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