FA will Werbungskosten nur prozentual zur gezahlten Miete anerkennen
Verfasst: 23. Nov 2015, 16:19
Hallo Leidensgenossen,
bin neu hier und brauch mal einige Infos, weil direkt dazu im Netz nix fand.
Also hier das (bzw. eines von vielen) Problem:
Person A hat ein großes Grundstück, bebaut mit Hallen und einem Wohnhaus, das A selbst bewohnt und eine Wohnung vermietet hat.
Die Hallen sind fast ausschließlich an eine Fa. (B) vermietet. Zwei kleinere Hallen sind an zwei weitere Mieter vermietet - in diesem Zusammenhang aber nicht maßgebend, im kompletten Zusammenhang vielleicht schon.
Bei der Prüfung der Einkommenssteuer-E. ist das FA nun der Meinung, dass (Zitat) "die vertraglich vereinbarten Mieten durchschnittlich nur i.Hv. 23% bezogen auf die geschuldete Jahresmiete tatsächlich gezahlt worden sind.Der Vorgang ist somit in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Für die unentgeltliche Überlassung scheidet ein Werbungskostenabzug vollumfänglich aus."
Da es sich hier um drei Jahre (Prüfung 10,11,12) handelt, kommt hir ein ganz schöner Schuh zustande - existenzbedrohend!
Abgesehen davon stellt sich mir aber die Frage der Rechtmäßigkeit.
Außerdem stimmt die Rechnung des FA auch nicht, denn tatsächlich wurden etwa 50% gezahlt. Das FA rechnet aber noch einmal runter, weil angeblich für unter 50% der ortsüblichen Miete vermietet wurde. Dazu muss man aber wissen, dass das Mietobjekt noch außerhalb eines winzigen Dorfes liegt und der schlechte Zustand der Gebäude auch keine höhere Miete rechtfertigen würde.
Was sagt ihr dazu? Geht das überhaupt? Hat jemand eine Idee, wie man dagegen vorgehen sollte?
Grüße
keine Ahnung!
bin neu hier und brauch mal einige Infos, weil direkt dazu im Netz nix fand.
Also hier das (bzw. eines von vielen) Problem:
Person A hat ein großes Grundstück, bebaut mit Hallen und einem Wohnhaus, das A selbst bewohnt und eine Wohnung vermietet hat.
Die Hallen sind fast ausschließlich an eine Fa. (B) vermietet. Zwei kleinere Hallen sind an zwei weitere Mieter vermietet - in diesem Zusammenhang aber nicht maßgebend, im kompletten Zusammenhang vielleicht schon.
Bei der Prüfung der Einkommenssteuer-E. ist das FA nun der Meinung, dass (Zitat) "die vertraglich vereinbarten Mieten durchschnittlich nur i.Hv. 23% bezogen auf die geschuldete Jahresmiete tatsächlich gezahlt worden sind.Der Vorgang ist somit in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Für die unentgeltliche Überlassung scheidet ein Werbungskostenabzug vollumfänglich aus."
Da es sich hier um drei Jahre (Prüfung 10,11,12) handelt, kommt hir ein ganz schöner Schuh zustande - existenzbedrohend!
Abgesehen davon stellt sich mir aber die Frage der Rechtmäßigkeit.
Außerdem stimmt die Rechnung des FA auch nicht, denn tatsächlich wurden etwa 50% gezahlt. Das FA rechnet aber noch einmal runter, weil angeblich für unter 50% der ortsüblichen Miete vermietet wurde. Dazu muss man aber wissen, dass das Mietobjekt noch außerhalb eines winzigen Dorfes liegt und der schlechte Zustand der Gebäude auch keine höhere Miete rechtfertigen würde.
Was sagt ihr dazu? Geht das überhaupt? Hat jemand eine Idee, wie man dagegen vorgehen sollte?
Grüße
keine Ahnung!