Guten Tag,
seit letztem Jahr haben mein Mann und ich zusammen eine vermietete Eigentumswohnung in Berlin. Wir wohnen beide im Ausland (Italien) und haben ausser den Mieteinnahmen keine weiteren Einkuenfte in Deutschland.
Letztes Jahr habe ich eine Einkommensteuererklaerung fuer beschraenkt Steuerpflichtige fuer jeden gemacht, die eigentlich nur aus Anlage V bestand. Der Steuerbescheid bezog sich dann auch auf diesen Betrag. 9 Monate nachher wurde dann noch eine Feststellungserklaerung nachgefordert. Die Daten waren praktisch exakt dieselben wie in Anlage V.
Nun ist ja die neue Erklaerung fuer 2014 faellig. Ich weiss jetzt nicht, ob ich wieder die Einkommensteuererklaerung fuer beschraenkt Steuerpflichtige (+ Anlage V) und zusammen die Feststellungserklaerung schicken soll. Oder reicht nur die Feststellungserklaerung? Die Daten sind ja dieselben.
Danke im Voraus.
Gruss.
Nora
Einkommensteuererklaerung und Feststellungserklaerung
Re: Einkommensteuererklaerung und Feststellungserklaerung
Es muss eine Feststellungserklärung gemacht werden, da hier zwei Leute zusammen Einkünfte haben, diese Leute werden aber nicht zusammen veranlagt.
Und es müssen zwei Einkommensteuererklärungen eingereicht werden, für jeden eine.
Und es müssen zwei Einkommensteuererklärungen eingereicht werden, für jeden eine.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Einkommensteuererklaerung und Feststellungserklaerung
Kurze und klare Antwort, danke!
Da die Anlage V ja schon in der Feststellungserklaerung gemacht wurde, ist auch die Einkommensteuererklaerung sofort fertig.
Vielen Dank.
Gruss. Nora
Da die Anlage V ja schon in der Feststellungserklaerung gemacht wurde, ist auch die Einkommensteuererklaerung sofort fertig.
Vielen Dank.
Gruss. Nora