Hallo liebe Forumsleser,
habe in meiner vermieteten Eigentumswohnung Rauchmelder installiert (3 Stück je 50 Euro). Muss ich diese Kosten als Modernisierungsmaßnahme auf die Miete umlegen oder kann ich die Kosten hierfür als Anschaffungskosten in der Einkommensteuererklärung in der Anlage V geltend machen.
Bin für jeden guten Tip dankbar
Nurgo
Rauchwarnmelder in Anlage V möglich?
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- Beiträge: 190
- Registriert: 28. Feb 2012, 20:42
Re: Rauchwarnmelder in Anlage V möglich?
Hallo,
also die Anschaffung von Rauchmeldern führt zu keiner wesentlichen Verbesserung des Gebäudes sondern ist eine reine Schutzmaßnahme des Gebäudes.
Da die Kosten auch nicht so hoch sind, könnte man diese als Werbungskosten und somit Erhaltungsaufwand bei der Steuererklärung angeben, wenn diese nicht auf die Mieter umgelegt wurden und somit von Ihnen selbst getragen wurden.
Viel Erfolg und Grüße
http://www.steuer-info-blog.de
also die Anschaffung von Rauchmeldern führt zu keiner wesentlichen Verbesserung des Gebäudes sondern ist eine reine Schutzmaßnahme des Gebäudes.
Da die Kosten auch nicht so hoch sind, könnte man diese als Werbungskosten und somit Erhaltungsaufwand bei der Steuererklärung angeben, wenn diese nicht auf die Mieter umgelegt wurden und somit von Ihnen selbst getragen wurden.
Viel Erfolg und Grüße
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Re: Rauchwarnmelder in Anlage V möglich?
Habe verstanden. Danke für die ausgezeichnete Antwort.
Schöne Grüße
Nurgo
Schöne Grüße
Nurgo