Sehr geehrtes Team,
ich habe seit ca. 2 Jahren ein laufendes Scheidungsverfahren. Dabei geht es um ein Einfamilienhaus das nicht vermietet werden kann weil meine "Ex-Frau" nicht bereit ist Punkte/Probleme zur gemeinsamen Vermietung zu besprechen.
Das Haus wurde 2001 fertiggestellt und wir sind beide zu 50% Eigentümer. Ich möchte nun die Verluste (Abschreibung) für das Jahr 2012 steuerlich geltend machen (Trennungsjahr war im Feb 2012 abgelaufen), dazu wurden mir vom FA Formulare zur gesonderten und einheitlichen Feststellung zugesendet.
Meine "Ex-Frau" verweigert die Mitarbeit bei der Bearbeitung dieser Formulare mit der Begründung sie möchte der "Grundstücksgemeinschaft" nicht beitreten weil keine Gewinne erzielt wurden.
Weiß jemand was das bedeutet und was ich tun kann ?
Vielen Danke vorab
Sched
Gesonderte und einheitliche Feststellung
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Re: Gesonderte und einheitliche Feststellung
das ist schwierig, wenn Ehepartner nicht mitarbeitet! Wie wird das Haus jetzt genutzt und wie wurde es VOR der Trennung genutzt? Vermutlich muss sich der Rechtsanwalt, der die Scheidung bearbeitet drum kümmern, wenn es Probleme gibt.
Lia
Lia