Berücksichtigung von Beiträgen zur Kapitallebensversicherung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Rother-R
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Registriert: 19. Jun 2009, 08:42

Berücksichtigung von Beiträgen zur Kapitallebensversicherung

Beitrag von Rother-R »

Zur Sicherung eines Darlehens für eine vermietete Immobilie wurde auf Empfehlung meiner Hausbank vor ca. 10 Jahren eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Diese ist für die Darlehenssicherung erforderlich, mehrere Verträge laufen bei einer großen Versicherungsgesellschaft. Mit dieser Kapitallebensversicherung soll das Darlehen nach Ablauf der Befristung abgelöst werden. Mit der Steuererklärung für 2007 wurde zum erstenmal die Ansetzung des Jahresbeitrages abgelehnt, obwohl diese in den letzten 8 Jahren anerkannt wurden. Angesetzt wurden durch mich die Beiträge im Bereich Werbungskosten Zinsbelastungen aus Darlehen.

Fragen:

1) Kann das Finanzamt die Ansetzung ablehnen, obwohl dies seit vielen Jahren erfolgte?

2) Ist es prinzipiell zulässig die Beiträge für die zweckgebundene Kapitallebensversicherung anzusetzen?

3) Wenn ja, welches Gesetz ist dafür zu bennen?

Vielen Dank

Ralf
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