Mietstundung an nahen Verwandten
Mietstundung an nahen Verwandten
Mein Sohn konnte die von uns an ihn vermietete Wohnung nicht mehr bezahlen, da er nochmals eine Ausbildung aufgenommen hat. Die Miete wurde ihm gestundet. Das FA geht von einer untentgeltlichen Überlassung aus, wodurch die Werbungskosten von uns nicht mehr angerechnet werden können. Für uns war diese Entwicklung nicht abzusehen, wir hatten nicht vor ihm die Miete zu erlassen, er soll sie nach Wiederarbeitsaufnahme an uns bezahlen. Gibt es Präzidenzfälle?