Hallo
Ich habe iene Frage als Steuer "Laie" :
Wenn man in einer aktuell Fremdgenutzten Immobilie Renovierungen durchführt (neue Heizanlage, neue Eletronik, Aussenastrich, Erdarbeiten zur Umgestaltung Aussenanlage) und hierfür ein endfälliges Darlehen aufnimmt und dieses mit 2 Rentenversicherungen besichert (die bank hat jedoch auf dem Formular "Darlehenstilgung" angekreuzt was so ja nicht geplant ist da das Darlehen ja weit vor Fälligkeit der RV zurückbezahlt wird). Ist das dann steuerschädlich für diese RV´s (Start der Verträge einmal 1994, einmal 2001) ?
Auf was muss man hier achten um keine Steuerschädlichkeit zu riskieren.
Über Ihre Hilfe wäre ich sehr froh
Viele Grüße
pastix