Hauskauf mit Einliegerwohnung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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labelchanger
Beiträge: 2
Registriert: 5. Jul 2013, 17:25

Hauskauf mit Einliegerwohnung

Beitrag von labelchanger »

Hallo ich habe mir im Dezember 2012 ein 16 Jahre altes Haus gekauft.
Das Haus hat für uns eine Wohnfläche von 125qm und der Keller besitzt eine
1 Zimmer Einliegerwohnung (33qm) + seperates Bad + seperaten Eingang.

Ich möchte diese Einliegerwohnung später vermieten.
Später deshalb, weil diese leider neu renoviert werden muss.

Kann bzw. darf ich diese schon Steuerlich ansetzen und wenn ja wie funktioniert
es denn bzw. was darf Steuerlich zu den Teilen der 33qm angesetzt werden?

-Hauspreis
-Bausparvertrag (darüber läuft die Finanzierung des Hauses)
-Maklerprovision
-Grunderwerbssteuer
-Grundsteuer

Oder muss ich solange warten, bis die Wohnung tatsächlich vermietet wird?
Soll ich das Finanzam bereits vorab informieren, dass die Einliegerwohnung
später vermietet werden soll?

Vielen Dank für Hilfe & Viele Grüße
labelchanger
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Hauskauf mit Einliegerwohnung

Beitrag von schlauelia »

Hallo,

es ist immer die Frage, was ist später und wie weisen Sie dem Finanzamt nach, dass tatsächlich ab Beginn eine Vermietungsabsicht bestand. Am besten ist es, wenn Sie die Wohnung bereits bei Abgabe der Erklärung 2012 vermietet haben. Aber auch wenn nicht, müssen Sie ihre Absicht glaubhaft machen und das FA wird ggf. den Bescheid unter Vorbehalt erteilen und dann bleibt das offen.

Zur Ermittlung der zunächst entstehenden Verluste, empfehle ich, sich professioneller Hilfe zu bedienen, zumindest im 1. / 2. Jahr zur Ermittlung der Aufteilung Grund und Boden und Zuordnung der anteiligen Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten zu beiden Wohnungen für Ermittlung der Bemessungsgrundlage der AfA der zu vermietenden Wohnung. Später können Sie dann darauf aufbauen.

Lia
labelchanger
Beiträge: 2
Registriert: 5. Jul 2013, 17:25

Re: Hauskauf mit Einliegerwohnung

Beitrag von labelchanger »

@schlauelia

Vielen Dank für die Information und dann werde ich mich an einen Steuerberater wenden.
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