Werte Leser,
folgende Wohnsituation besteht:
Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus im obersten Stock. Auf dieser Ebene gibt es nur 2 Wohnungen. Beide sind von mir
angemietet und eine ist mit Erlaubnis des Vermieters untervermietet.
Wie das Leben so spielt - der Untermieter wird mein Ehemann.
Bisher habe ich die Einnahmen/Ausagaben in der Steuererklärung geltend gemacht.
Die Wohnsituation soll nach der Eheschliessung beibehalten werden.
Kann die Untervermietung nach Heirat steuerlich wie bisher geltend gemacht werden?
Für Ihre Antwort im voraus besten Dank.