Hallo Experten,
im Jahre 2004 wurde unser denkmalgeschütztes Gebäude saniert - die Sanierung fiel unter §7i EStG "erhöhte Absetzung bei Baudenkmalen", d.h. Möglichkeit der Geltendmachung von Abschreibungen für das Jahr 2004 und die folgenden 7 Jahre Abschreibung von 9%, in den darauffolgenden 4 Jahren 7%.
Nun hab ich das Gebäude 2010 verkauft, das Finanzamt hat mir daraufhin die Abschreibung gestrichen.
Frage: hat das Finanzamt recht, d.h. verfällt die Abschreibungsmöglichkeit mit dem Verkauf des Gebäudes? Im §7i EStG konnte ich dazu nichts finden...