Nicht abbezahltes Wohneigentum im Ausland

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
meshy
Beiträge: 1
Registriert: 24. Jul 2012, 15:22

Nicht abbezahltes Wohneigentum im Ausland

Beitrag von meshy »

Hallo!
Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen. Der Sachverhalt ist der folgende:
Wir waren bis vor ca. 12 Jahren zeitweilig im außereuropäischen Ausland ansässig und haben dort eine Wohnung erworben. Die Finanzierung erfolgte über eine dort niedergelassene Bank.
Nun leben wir seit mehreren Jahren wieder in Deutschland (zur Miete) und denken über den Kauf einer Immobilie nach.
Unsere Wohnung im Ausland ist noch nicht abbezahlt. Sie ist vermietet und die monatlichen Raten an die Bank werden durch Mieteinnahmen abgedeckt. Der Wert ist aber inzwischen so gestiegen, dass wir überlegen, die Wohnung trotzdem zu verkaufen, obwohl der Kredit noch nicht abgezahlt ist, um mit dem Erlös unser hiesiges Kauf- bzw. Bauvorhaben teilweise zu finanzieren.
In unseren jährlichen Lohnsteuerabrechnungen haben wir die Immobilie allerdings nicht angegeben, da sie ja quasi noch der Bank gehört und wir keinerlei Einnahmen dadurch haben - die Miete deckt gerade mal die monatlichen Ratenzahlungen an die Bank. Nun bin ich mir nicht sicher, ob das so korrekt war.
Ich habe Sorge, deshalb Probleme zu bekommen, wenn ich die Summe aus dem Kauferlös hier in Deutschland versteuere. :?
Kennt sich da vielleicht jemand aus?
stk-spielmann.de
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jul 2012, 09:56
Wohnort: Nürnberg
Kontaktdaten:

Re: Nicht abbezahltes Wohneigentum im Ausland

Beitrag von stk-spielmann.de »

Hallo,

Sie sollten diesbezüglich einen Steuerberater aufsuchen.
Die vermietete Wohnung im Ausland ist in der Regel im Ausland steuerpflichtig, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt in Deutschland. Ob steuerlich tatsächlich kein Einkommen entstanden ist lässt sich nicht einfach mit den Raten an die Bank erklären, da Sie für die Wohnung nur den Zinsanteil absetzen können, nicht die Tilgungsraten. Die Anschaffungskosten der Wohnung würde über die Abschreibung geltend gemacht werden.

Ob und in welcher Höhe ein Veräußerungsgewinn in Deutschland zu versteuern ist richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Von einer eigenen Recherche im Internet würde ich bei diesem Fall abraten.

Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
Antworten