Hallo,
wenn eine Erbengemeinschaft das Erbe im Nachhinein ausgeschlagen hat, also keine Erbschein mehr besitzt, muss es dann vorher angefallene Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern? Die Einkünfte sind an den eingesetzten Nachlassverwalter geflossen und der konnte auch darüber verfügen.
danke