Hallo,
angenommen jemand hat verschiedene einkommensteuerpflichtige Einkommen (nicht-selbständige Arbeit und Vermietung und Verpachtung für eine Eigentumswohnung) und möchte für wenige Tage im Jahr ein Messezimmer in der eigenen Wohnung vermieten.
Ich habe gelesen, dass in diesem Fall die Einnahmen für das Messezimmer bis 410 EUR steuerfrei sind, also nicht in der Steuererklärung angegeben werden müssen, solange Lohnsteuer für nicht selbständige Arbeit gezahlt wurde. Stimmt das?
Gruß,
Rudolf