Wohnung an Sohn vermietet - Wert für Abschreibung errechnen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hangover87
Beiträge: 1
Registriert: 8. Jan 2012, 13:33

Wohnung an Sohn vermietet - Wert für Abschreibung errechnen?

Beitrag von hangover87 »

Guten Tag zusammen,

wie im Betreff angegeben benötige ich Hilfe bei der Errechnung des Wertes, der für die Abschreibung zu Grunde gelegt werden kann.

Zum Sachverhalt:

Es wurde ein Einfamilienhaus im Jahr 2005 erbaut. Dies wurde durch die eigene Baufirma errichtet, also aus "eigenen Mitteln erbaut".
Damals noch keinerlei Absichten, die obere Etage zu vermieten.
Baufirma bestand seit 2007 nicht mehr. Im Haus wohnten bis 2009 der ehem. Firmeninhaber (Stiefvater), meine Mutter und ich.
2009 verstarb Stiefvater und seit 01.01.2010 wird die obere Etage von meiner Mutter an mich vermietet.

Mir stellt sich jetzt die Frage, wie sich die AK/HK des Gebäudes ermitteln, da kein Kaufvertrag vorhanden, also kein konkreter Kaufpreis vorhanden ist; also welchen Wert ich für Abschreibung (sollten 2% sein) ansetzen kann?

Die monatliche Miete beläuft sich auf pauschal (warm) 150€.
Hab mich schon im Netz erkundet aber dadurch wurde ich noch verwirrter, daher suche ich hier nach Rat.

Vielen Dank im Voraus
Gruß
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Wohnung an Sohn vermietet - Wert für Abschreibung errechnen?

Beitrag von ruepel »

Hallo,

also ohne AK/HK kannst Du keine Bemessensgrundlage für die AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ermitteln. Dazu wirst Du dir wahrscheinlich die alten Geschäftsunterlagen der Baufirma ansehen müssen, auf den Rechnungen muss ja jeweils der Lieferort drauf stehen.
Allerdings hast Du dann noch ein Problem, Du schreibst Du zahlst 150,- € Miete, das hört sich sehr wenig an. Es steht allerdings nicht bei, wieviel m² Du angemietet hast. Ich befürchte aber das das teilentgeltlich ist, überprüfen kannst Du das an der ortsüblichen Miete zu Deiner Miete.

Gruß
mrcomme
Beiträge: 1
Registriert: 15. Jan 2016, 18:34

Re: Wohnung an Sohn vermietet - Wert für Abschreibung errechnen?

Beitrag von mrcomme »

Und wie verhält sich das, wenn man z.B. ein Wohnhaus in Renovierungszustand gekauft hat, dann über ein paar Jahre (10 Jahre) umfangreich renoviert hat, welches zu den Herstellungskosten zu werten ist, und dann vermietet.
Ist dann der AFA-Wert neu durch das FA fesetzusetzen bzw. zu ermitteln.
Zahlenbeispiel:
Eigengenutzt:
Haus gekauft 150.000 EUR
in den Jahren 2005-2010 300.000 EUR renoviert

2015 vermietet

Wenn nun eine AFA auf die ursprünglichen Anschaffungkosten vorgenommen würde, entspräche das nicht der tatsächlichen Wertminderung.

Muss daher das FA eine neue Bewertung durchführen für einen korrekten AFA-Wert ?
Wenn ja, mit welcher Anspruch stellt man dies dann (Rechtsgrundlage)?

Vielen DANK für eine Rückinfo schonmal im Voraus
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