Zuerst einmal "Hallo" an alle. Nachdem ich die letzten Monate im Stillen die ganzen interessanten Threads hier im Forum gelesen habe, habe ich nun auch mal eine Frage:
Wo kann ich meine Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer Beteiligung angefallen sind, eintragen?
Zum Hintergrund: Ich bin Mitglied einer Erben- bzw. Grundstücksgemeinschaft und erhalte dadurch auch Einkünfte. Durch die Verwaltung der Immobilie fallen für mich Reisekosten zum Objekt und zum Sitz der Grundstücksgemeinschaft an. Diese fallen nur für mich an und nicht für die anderen Mitglieder der Grundstücksgemeinschaft. Dadurch können diese Kosten nicht schon in der Feststellungserklärung eingetragen werden.
Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Ausgaben bei Grundstücksgemeinschaft
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Re: Ausgaben bei Grundstücksgemeinschaft
Hallo,
die Kosten einzelner Mitglieder bzw. Gesellschafter einer Gemeinschaft/Gesellschaft sind sogenannte Sonderwerbungskosten. Sie fliessen nicht in die Gewinnermittlung der Gemeinschaft ein, sondern sind direkt in der Zeile 11 der Anlage FE 1 einzutragen und dem betreffenden Gesellschafter einzeln zuzuordnen.
Gruß
die Kosten einzelner Mitglieder bzw. Gesellschafter einer Gemeinschaft/Gesellschaft sind sogenannte Sonderwerbungskosten. Sie fliessen nicht in die Gewinnermittlung der Gemeinschaft ein, sondern sind direkt in der Zeile 11 der Anlage FE 1 einzutragen und dem betreffenden Gesellschafter einzeln zuzuordnen.
Gruß