Angenommen ich habe für eine Immobilie vergessen Renovierungskosten in den Vorjahren anzugeben.
Kann ich diese Aufwendungen irgendwie rücktragen?
Oder kann ich diese Kosten wenigsten in der aktuellen Ekst-Erklärung angeben?
Peter
Rückwirkend Abschreibung für Immo-Kosten möglich?
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Re: Rückwirkend Abschreibung für Immo-Kosten möglich?
weder noch!
Lia
Lia