Hallo an d as Forum,
Ich habe folgende Fragen:
Nach 25 Jahren ist der Mieter meiner Einliegerwohnung 2019 ausgezogen. 2020 habe ich die Wohnung saniert. Die Kosten hat das Amt anerkannt, aber der Bescheid ist in diesem Punkt vorläufig. Auch 2020 habe ich noch keinen Mieter gefunden. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich überhaupt noch vermiete.
Kann das Amt dann die Verluste durch Sanierungskosten wieder zurück verlangen?
Wie lange kann die Wohnung unvermietet sein und was müsste ich tun um die Vermietabsicht glaubhaft zu begründen falls ich auch weiterhin keinen passenden Mieter finde?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Jörg
Verlust aus Vermietung weil Mieter ausgezogen
Re: Verlust aus Vermietung weil Mieter ausgezogen
Bei Vorläufigkeit nach § 165 AO ist eine Änderungsmöglichkeit vorhanden.Kann das Amt dann die Verluste durch Sanierungskosten wieder zurück verlangen?
Dafür gibt es keine Vorgaben.Wie lange kann die Wohnung unvermietet sein...
Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Ich meine gehört zu haben, dass Wohnraum stark nachgefragt ist und Hunderttausende Wohnungen fehlen. Zwei Jahre lang keinen Mieter finden zu können bedarf besonderer Anstrengungen. Wenn der Vermieter nur blonde Feen aus dem Zauberwald mit Einhorn als geeignete Mieter ansieht, wird die Vermietungsabsicht zu verneinen sein, so dass die Verluste nicht mehr anerkannt werden....und was müsste ich tun um die Vermietabsicht glaubhaft zu begründen falls ich auch weiterhin keinen passenden Mieter finde?
Re: Verlust aus Vermietung weil Mieter ausgezogen
Danke für die Info,
man sollte aber bedenken, daß wir 2020 und 21 auch viele Kontaktbeschränkungen wegen Corona hatten. Und wenn man selber im Haus wohnt muß es wohl keine Blonde Fee sein, aber eine gewisse Auswahl sollte doch möglich sein oder? Vielleicht waren meine Preisvorstellungen auch zu hoch. Außerdem liegt die Wohnung/Haus in einer sehr ländlichen Region. Da ist es auch nicht ganz so einfach wie in der Stadt.
Wenn ich dieses Jahr einen Mieter finde, würde dann die Vorläufigkeit des Bescheides 2019 enden?
Vielen Dank
man sollte aber bedenken, daß wir 2020 und 21 auch viele Kontaktbeschränkungen wegen Corona hatten. Und wenn man selber im Haus wohnt muß es wohl keine Blonde Fee sein, aber eine gewisse Auswahl sollte doch möglich sein oder? Vielleicht waren meine Preisvorstellungen auch zu hoch. Außerdem liegt die Wohnung/Haus in einer sehr ländlichen Region. Da ist es auch nicht ganz so einfach wie in der Stadt.
Wenn ich dieses Jahr einen Mieter finde, würde dann die Vorläufigkeit des Bescheides 2019 enden?
Vielen Dank