Abflussprinzip - Abschlagszahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
PaMa
Beiträge: 14
Registriert: 17. Jul 2021, 07:48

Abflussprinzip - Abschlagszahlung

Beitrag von PaMa »

Hallo liebes Forum,

im Rahmen meiner Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und meiner Vermietungstätigkeit wurde eine Einbauküche gekauft, die dann über 10 Jahre abgeschrieben werden soll. Ich bin jedoch etwas verwirrt bezüglich der Zuordnung auf das entsprechende Steuerjahr.

Die Einbauküche wurde im Steuerjahr 2021 bestellt und eine Anzahlung auch geleistet. Mein Steuerprogramm sagt mir, dass der Anschaffungszeitpunkt mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums als angeschafft gilt und dies unabhängig von der Ausstellung der Rechnung oder etwaig geleisteter Zahlungen. Das heißt ich kann die Küche erst im Steuerjahr 2022, wenn sie dann geliefert wurde, anfangen abzuschreiben.

Mich verwirrt jedoch, dass ich bereits eine Anzahlung geleistet habe und das Abflussprinzip besagt, dass Ausgaben in dem Jahr steuerlich zu erfassen sind, in dem sie auch tatsächlich geleistet wurden.
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Abflussprinzip - Abschlagszahlung

Beitrag von Tom998 »

Mein Steuerprogramm sagt mir, dass der Anschaffungszeitpunkt mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums als angeschafft gilt und dies unabhängig von der Ausstellung der Rechnung oder etwaig geleisteter Zahlungen. Das heißt ich kann die Küche erst im Steuerjahr 2022, wenn sie dann geliefert wurde, anfangen abzuschreiben.
Vollkommen zutreffend. Abschreibung kann denklogisch nicht vor Fertigstellung beginnen.
Mich verwirrt jedoch, dass ich bereits eine Anzahlung geleistet habe und das Abflussprinzip besagt, dass Ausgaben in dem Jahr steuerlich zu erfassen sind, in dem sie auch tatsächlich geleistet wurden.
Das ist für Ausgaben, die keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern sind, die über mehrere Jahre abzuschreiben sind, auch zutreffend. Es gibt daher keinen Widerspruch zwischen beiden Aussagen.
PaMa
Beiträge: 14
Registriert: 17. Jul 2021, 07:48

Re: Abflussprinzip - Abschlagszahlung

Beitrag von PaMa »

Tom998 hat geschrieben: 24. Apr 2022, 16:52
Das ist für Ausgaben, die keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern sind, die über mehrere Jahre abzuschreiben sind, auch zutreffend. Es gibt daher keinen Widerspruch zwischen beiden Aussagen.

Danke für deine Erläuterungen. Verstehe ich es dann richtig, dass bei einem Erhaltungsaufwand, der am 31.12.2021 abgeschlossen wurde und auf den Tag auch die Rechnung ausgestellt wurde, das Abflussprinzip auch nicht gilt, sofern ich diesen Erhaltungsaufwand auf mind. zwei Jahre verteile? Die Zahlung konnte nämlich erst im Januar getätigt werden.
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Abflussprinzip - Abschlagszahlung

Beitrag von Tom998 »

Verstehe ich es dann richtig, dass bei einem Erhaltungsaufwand, der am 31.12.2021 abgeschlossen wurde und auf den Tag auch die Rechnung ausgestellt wurde, das Abflussprinzip auch nicht gilt, sofern ich diesen Erhaltungsaufwand auf mind. zwei Jahre verteile? Die Zahlung konnte nämlich erst im Januar getätigt werden.
Erhaltungsaufwand ist Erhaltungsaufwand und kein Wirtschaftsgut. Erhaltungsaufwand ist im Jahr der Zahlung vollständig (§ 11 EStG) oder (unter den weiteren Voraussetzungen) ab dem Zahlungsjahr gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre zu verteilen (§ 82b EStDV, der ausdrücklich eine Abweichung von § 11 EStG eröffnet).

Mit der Abschreibung von Wirtschaftsgütern hat das nichts zu tun.
Antworten