Hallo Leute,
folgender fiktiver Fall:
In 2018 entschließen sich zwei Brüder ein Grundstück zu kaufen und ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten darauf zu errichten.
Das entsprechende Grundstück wurde dann gefunden und in 2018 gekauft.
Hier entstanden Notarkosten,
Es gab zahlreiche Fahrten zum Grundstück und zum Makler vor Kaufabschluss.
Auf dem Grundstück war eine alte gemauerte Garage drauf, die abgerissen wurde.
Dies wurde in 2018 durchgeführt und dafür entstanden kosten.
Das Grundstück wurde zwischenfinanziert.
Es entstanden dafür ebenfalls Finanzierungskosten. (Zinsen, Kosten für Eintragung der Grundschulden beim Notar und beim Grundbuchamt)
In dem Jahr entstanden außerdem Kosten für den Makler und den Notar die in Verbindung mit dem Grundstückskauf stehen.
Die ersten Mieteinnahmen sind in 2021 zu verzeichnen.
Nun habe ich folgende Fragen:
1) Welche Kosten könnte man theoretisch in der Steuererklärung 2018 ansetzen?
a) Fahrtkosten?
b) Finanzierungskosten.
c) Abbruchkosten?
d) welche noch?
Danke euch.
Vorweggenommene Werbungskosten / Abrisskosten etc.
Re: Vorweggenommene Werbungskosten / Abrisskosten etc.
b) Finanzierungskosten sind sofort abzugsfähige Werbungskosten
a) und c) sind Herstellungskosten des noch zu errichtenden Gebäudes
d) die, die sofort abzugsfähig sind
a) und c) sind Herstellungskosten des noch zu errichtenden Gebäudes
d) die, die sofort abzugsfähig sind